Die Fraktion der „Bürger für Leopoldshöhe“ (BFL). Fotorechte: BFL

Leopoldshöhe. Noch bevor über die Vermarktung der ersten Baugrundstücke im „Lebendigen Quartier Brunsheide“ entschieden wird, möchte die BFL (Bürger für Leopoldshöhe) eine zentrale Frage erneut auf den Prüfstand stellen: Ist die geplante Quartiersgarage A tatsächlich erforderlich?


Die BFL fordert einen belastbaren Vergleich mit einer dezentralen Stellplatzlösung und hat dazu für die Sitzung des Betriebsausschusses Gemeindebetriebe am heutigen Montag, 21. September, einen Änderungs- und Ergänzungsantrag eingebracht.

Im Mittelpunkt steht dabei auch die finanzielle Dimension des Projekts. Nach der aktuellen Kostenberechnung soll laut BFL allein die Quartiersgarage rund 4,4 Millionen Euro brutto kosten. Gleichzeitig weise die aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht der Gemeinde für das Gesamtprojekt eine Haushaltsbelastung von rund 7,2 Millionen Euro aus.

Vor diesem Hintergrund will die BFL vor einer langfristigen finanziellen Bindung der Gemeinde klären lassen, ob sich der notwendige Stellplatzbedarf möglicherweise auch ohne eine zentrale Quartiersgarage decken lässt. Der entsprechende Änderungs- und Ergänzungsantrag der Fraktion zur „Drucksache 117/2026“ steht in der Sitzung des Betriebsausschusses Gemeindebetriebe am 21. September zur Beratung.

Grundlage für den Vorstoß ist eine erste überschlägige Berechnung eines von der BFL beauftragten Architekten. Demnach könnten verteilt auf drei Bereiche des Quartiers insgesamt etwa 195 bis 210 Stellplätze geschaffen werden. Für den oberen Bereich werden 85 bis 90 Stellplätze, für den mittleren Bereich 45 bis 50 und für den unteren Bereich weitere 65 bis 70 Stellplätze angesetzt. Hinzu kämen bei Ein- und Zweifamilienhäusern die privaten Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken.

Die BFL macht allerdings deutlich, dass sie diese Berechnung noch nicht als endgültigen Nachweis für eine ausreichende Zahl an Stellplätzen betrachtet.

„Wir behaupten ausdrücklich nicht, dass damit der gesamte Stellplatzbedarf bereits abschließend nachgewiesen ist“, erklärt Dr. Martin Betge, Pressesprecher der BFL. „Die Berechnung zeigt aber, dass eine konkrete Alternative zur zentralen Quartiersgarage vorhanden ist und vor einer kommunalen Investition in Millionenhöhe geprüft werden sollte.“

Genau diese Prüfung soll nach den Vorstellungen der BFL nun erfolgen. Die unterschiedlichen Varianten sollen dafür möglichst umfassend miteinander verglichen werden. Berücksichtigt werden sollen insbesondere der tatsächliche Stellplatzbedarf, die mögliche Zahl dezentraler Stellplätze, erforderliche Besucher- und Sonderstellplätze sowie die jeweiligen Investitions-, Finanzierungs- und laufenden Betriebskosten.

Für die BFL reicht es damit nicht aus, lediglich die Finanzierung der bereits geplanten Quartiersgarage zu betrachten. Vielmehr müsse zunächst grundsätzlich geklärt werden, ob die zentrale Lösung in dieser Form überhaupt notwendig ist.

„Bei einer Investition von rund 4,4 Millionen Euro sollte die Gemeinde nicht nur prüfen, wie eine Quartiersgarage finanziert werden kann“, so Betge. „Vorher sollte auch geklärt werden, ob sie in der geplanten Form tatsächlich erforderlich ist und welche Alternativen zur Verfügung stehen.“

Dabei betont die BFL, dass sich ihr Vorstoß nicht grundsätzlich gegen die Entwicklung des „Lebendigen Quartiers Brunsheide“ richtet. Ziel sei es nicht, das Vorhaben zu blockieren. Vielmehr wolle man vor einer langfristigen finanziellen Verpflichtung der Gemeinde eine belastbare Grundlage für die weitere Entscheidung schaffen.

Auch für den Fall, dass sich die Quartiersgarage bei einer solchen Untersuchung letztlich als die sinnvollere oder notwendige Variante herausstellen sollte, sieht die BFL in einer vorherigen Prüfung einen Vorteil.

„Wenn die Prüfung ergibt, dass eine zentrale Quartiersgarage tatsächlich erforderlich ist, kann diese Entscheidung anschließend auf einer nachvollziehbaren Grundlage getroffen werden“, erklärt Betge.