Kreis Lippe/Bielefeld. Bei einer groß angelegten Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs auf der A2 hat die Autobahnpolizei Bielefeld gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnern eine Vielzahl von Verstößen festgestellt. Rund 130 Fahrzeuge nahmen die Kontrolleure am Donnerstag, 24. September, ins Visier. Ihre Bilanz: insgesamt 87 Verstöße.
Für den gemeinsamen Einsatz waren am Donnerstagmorgen Mitarbeiter verschiedener Polizeibehörden sowie Fachleute des Zolls, der Bezirksregierung Detmold, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität und des Eichamtes Bielefeld an den Autobahnraststätten Lipperland-Süd und Lipperland-Nord zusammengekommen.
Durch den direkten Austausch konnten die Fachspezialisten unterschiedlicher Behörden ihre jeweilige Expertise unmittelbar einbringen. Bei den rund 130 kontrollierten Fahrzeugen deckten sie auf diese Weise Verstöße aus ganz unterschiedlichen Bereichen auf.
Allein 35 Verstöße betrafen das Fahrpersonalgesetz. Viele Fahrer hatten sich nicht an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten gehalten. Dabei stehen insbesondere die Unternehmen in der Pflicht, auf deren Einhaltung zu achten. Sie müssen daher mit einer weitaus höheren Geldstrafe rechnen als die Fahrer selbst.
Auch bei Ladung und Beladung wurden die Kontrolleure fündig. Bei acht Fahrzeugen war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert, zwei weitere waren überladen. Mängel stellten die Beamten zudem an fünf mit Gefahrgut beladenen Lastwagen fest. Damit lagen Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung vor. Zwei Lkw-Fahrer waren darüber hinaus nicht angeschnallt.
Bei der Kontrolle eines LNG-Lkw ergab sich außerdem der Verdacht, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß geeicht war.
Weitere mögliche Verstöße beschäftigen den Zoll auch nach Abschluss der eigentlichen Kontrollen. So wird unter anderem geprüft, ob in zwei Fällen Leistungsbetrug vorlag. Bei zwei Fahrern steht zudem der Verdacht eines Verstoßes gegen den Mindestlohn im Raum. In drei weiteren Fällen bestand der Verdacht der illegalen Beschäftigung. Bei zwei Fahrern muss außerdem geklärt werden, ob sie überhaupt Ladungen in Deutschland aufnehmen und transportieren durften.
Wegen eines Verstoßes gegen das Abfallrecht wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Zudem wurde eine Sicherungsleistung in Höhe von 180 Euro fällig.
Darüber hinaus stellten die Kontrolleure Verstöße gegen die Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße, gegen das Güterkraftverkehrsgesetz und gegen das Straßenverkehrsgesetz fest.
Angesichts der Ergebnisse kündigt die Polizei weitere vergleichbare Einsätze an. Polizeidirektor Hendrik Bösch, Leiter des Polizeieinsatzes, zieht ein deutliches Fazit: „Die Bandbreite der Verstöße unterstreicht noch einmal, wie sinnvoll die kooperativen Kontrollen mit den diversen Netzwerkpartnern sind. Es hat sich erneut gezeigt, dass innerhalb weniger Stunden bei den Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs zahlreiche Verstöße entdeckt und geahndet werden können, so dass auch zukünftig gleichgelagerte Kontrollaktionen geplant und durchgeführt werden.“






