Düsseldorf. Wegen des anhaltenden Niedrigwassers auf den deutschen Binnenwasserstraßen verlängert Nordrhein-Westfalen die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen bis zum 31. Oktober. Das hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes mitgeteilt.
Die Ausnahme gilt weiterhin für Beförderungen und Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit den Folgen des Niedrigwassers auf den deutschen Binnenwasserstraßen zusammenhängen. Hintergrund ist die weiterhin angespannte Situation insbesondere am Rhein: Für die kommenden Tage werden dort weiter sinkende Wasserstände erwartet.
Für die Binnenschifffahrt hat das erhebliche Konsequenzen. Aufgrund der niedrigen Pegelstände können die Schiffe nur einen Teil ihrer üblichen Ladung aufnehmen. Dadurch fehlen Transportkapazitäten auf dem Wasser, die anderweitig aufgefangen werden müssen. Ohne die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot drohten nach Angaben des Landes weiterhin Produktionsstopps und Unterbrechungen von Lieferketten.
Fahrverbot besteht seit 1956
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastwagen gilt bundesweit bereits seit 1956. Geregelt ist es in der Straßenverkehrs-Ordnung und soll die Sonn- und Feiertagsruhe schützen. Grundsätzlich dürfen gewerblich eingesetzte Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie sämtliche Lastwagen mit Anhänger an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr nicht fahren.
Dauerhafte Ausnahmen bestehen beispielsweise für Transporte bestimmter verderblicher Lebensmittel. In besonderen Versorgungslagen können die Bundesländer darüber hinaus zeitlich begrenzte Ausnahmen zulassen. Nordrhein-Westfalen hatte die aufgrund des Niedrigwassers erteilte Ausnahmegenehmigung in diesem Sommer bereits einmal bis Ende September verlängert. Nun bleibt sie bis einschließlich 31. Oktober 2026 bestehen.
Rekord-Niedrigwasser belastet Güterverkehr
Unterdessen steht die Binnenschifffahrt in diesem Sommer vor bislang nicht gekannten Herausforderungen. Rekord-Niedrigwasserstände erschweren einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Gütertransport auf Deutschlands Wasserstraßen erheblich.
Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer sieht deshalb neben den kurzfristigen Maßnahmen auch den Bund in der Pflicht. „Wir tun alles, was im Moment möglich ist, um die Verkehre aufrechtzuerhalten. Umso dringlicher ist es, dass der Bund endlich handelt und das seit Langem erwartete Flottenerneuerungsprogramm vorlegt. Die Branche braucht jetzt verlässliche Rahmenbedingungen und konkrete Unterstützung, damit Unternehmen in moderne, effiziente und zukunftsfähige Schiffe investieren können.“






