
Kreis Lippe. Neuer Monat, neue Regeln: Auch im Oktober gibt es einige Änderungen, die im Alltag wichtig werden. Die LWZ gibt einen Überblick darüber, worauf Verbraucher jetzt achten sollten.
Die Deutsche Bahn führt schrittweise ein Alkoholkonsumverbot an ihren Bahnhöfen ein. Bis zum 15. Oktober soll es an rund 5.400 Bahnhöfen gelten, einschließlich der Bahnsteige. Verstöße können zunächst einen Platzverweis und bei Wiederholung ein Hausverbot nach sich ziehen.
Mehr Digitalisierung
Digitaler wird es beim Führungszeugnis: Ab 1. Oktober kann es zusätzlich zur Papierfassung digital über das persönliche BundID-Konto bereitgestellt werden. Für Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde bleibt dagegen die Papierform vorgesehen.
Auch beim Zentralen Vorsorgeregister gibt es Neuerungen. Elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen können auf Wunsch über berechtigte Stellen wie Notare oder Rechtsanwälte hinterlegt werden. Ärzte und Betreuungsgerichte können dadurch im Ernstfall auf die Dokumente zugreifen.
Mehr Digitalisierung gibt es auch bei der Zwangsvollstreckung. Rechtsanwälte, Behörden und andere Beteiligte müssen bestimmte Unterlagen ab Oktober elektronisch an Gerichtsvollzieher übermitteln. Gleichzeitig treten neue Zwangsvollstreckungsformulare in Kraft, die die digitale Bearbeitung erleichtern sollen.
Auch Immobiliengeschäfte sollen digitaler werden. Im Oktober treten erste Vorschriften zur Vorbereitung des digitalen Vollzugs in Kraft. Vor allem Notare müssen bestimmte Dokumente künftig elektronisch übermitteln. Damit werden weitere Voraussetzungen dafür geschaffen, Grundstücksgeschäfte ab 2027 digital abzuwickeln.
Für Apotheken ändert sich ebenfalls etwas: Künftig werden auch sogenannte Teilnotdienste finanziell bezuschusst. Damit soll insbesondere in Regionen mit geringer Apothekendichte die Notdienstversorgung verbessert werden.
Änderungen gibt es zudem bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Unter anderem werden die Regeln für Beratungsmöglichkeiten und die Finanzierung der Beratungsstellen angepasst.
Schonzeit vorbei
Für Gartenbesitzer wichtig: Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Büsche wieder stark zurückgeschnitten oder entfernt werden. Die seit März geltende gesetzliche Schonzeit endet.
Strengere EU-Grenzwerte bei PFAS-Chemikalien
Auch bei PFAS-Chemikalien gelten neue Vorgaben. Ab dem 10. Oktober greifen strengere EU-Grenzwerte für PFHxA und verwandte Stoffe, die beispielsweise in Kleidung, Schuhen, Kosmetik und Imprägniermitteln vorkommen können. Ab dem 23. Oktober gelten zudem Einschränkungen für PFAS-haltige tragbare Feuerlöscher.
Mehr Geld im Handwerk
Mehr Geld gibt es in Teilen des Handwerks: Im Dachdeckerhandwerk steigen die tariflichen Löhne und Gehälter zum 1. Oktober um 3,4 Prozent, zudem erhöhen sich die Ausbildungsvergütungen. Im Gerüstbauer-Handwerk steigt der Ecklohn im Rahmen der entsprechenden Tarifregelungen ebenfalls.
Keine Office-2021-Updates mehr
Für viele Computernutzer ist der 13. Oktober ein wichtiger Stichtag: Der reguläre Support für Office 2021 endet. Die Programme können zwar weiter genutzt werden, erhalten aber keine Updat01s und Fehlerbehebungen mehr.
Auch für bestimmte Editionen von Windows 11 Version 24H2 läuft die reguläre Updateversorgung aus. Darüber hinaus stellt Microsoft Anfang Oktober mehrere Azure-Dienste ein.
Zeitumstellung
Und schließlich heißt es wieder: Uhren zurückstellen. In der Nacht zum Sonntag, 25. Oktober, werden die Uhren um 3 Uhr eine Stunde auf 2 Uhr zurückgestellt. Damit beginnt die Winterzeit.






