Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Düsseldorf/Karlsruhe. Amazon hat im Streit um die Preiserhöhung für bestehende Prime-Abonnements eine weitere und entscheidende Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Preisanpassungsklausel, auf die sich das Unternehmen bei seiner Erhöhung im Jahr 2022 gestützt hatte, für unzulässig erklärt.


Damit hat sich die Verbraucherzentrale NRW nach Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch in höchster Instanz mit ihrer Rechtsauffassung durchgesetzt.

Amazon EU S.à r.l. hatte die höheren Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften mit einer Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet. Doch genau diese Preisanpassungsklausel hält der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Nach den Urteilen des Landgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist damit nun höchstrichterlich geklärt, dass die von Amazon verwendete Klausel unwirksam ist.

Für die Verbraucherzentrale NRW ist die Entscheidung ein wichtiger Erfolg. „Verbraucher müssen vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen geschützt sein. Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen. Das ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Mit dem Urteil allein ist die Angelegenheit aus Sicht der Verbraucherschützer allerdings noch nicht beendet. Jetzt geht es um die Frage, ob und wie Kunden die aufgrund der Preiserhöhung zusätzlich gezahlten Beträge zurückerhalten.

„Besonders wichtig ist uns jetzt, dass die betroffenen Verbraucher auch ihr von Amazon zu Unrecht gefordertes Geld zurückbekommen“, betont Schuldzinski.

Prime wurde 2022 deutlich teurer

Amazon hatte die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften zum September 2022 angehoben. Beim Monatsabo stieg der Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Noch deutlicher fiel der Preissprung beim Jahresabo aus: Statt 69 Euro verlangte Amazon fortan 89,90 Euro. Auch Prime Student wurde teurer.

Als Begründung für die höheren Beiträge hatte das Unternehmen unter anderem „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ angeführt.

Während über die Wirksamkeit der zugrunde liegenden Vertragsklausel nun höchstrichterlich entschieden ist, läuft parallel eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm. Mit ihr will die Verbraucherzentrale NRW erreichen, dass betroffene Kunden die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis zurückerhalten.

Sammelklage soll Geld zurückbringen

Verbraucher können sich weiterhin in das Klageregister eintragen und sich damit die Chance auf eine Rückzahlung sichern. Die Registrierung ist kostenlos und nach Angaben der Verbraucherzentrale ohne eigenes Prozessrisiko möglich.

Wie viel Geld Prime-Kunden im Einzelfall zurückverlangen könnten, lässt sich allerdings nicht pauschal beziffern. Die Höhe des individuellen Anspruchs hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell der Kunde genutzt hat.