Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Lemgo/Lage/Extertal. Mit einem ungewöhnlichen Fall hat sich das Amtsgericht Lemgo befasst: Gegen eine 27-jährige Frau aus Lage, die wegen des Verdachts eines sexuellen Übergriffs angeklagt war, wurde das Strafverfahren vorläufig eingestellt. Vorausgegangen war der Vorwurf, sie habe während einer Beziehung Kondome ihres Partners unbemerkt beschädigt, um schwanger zu werden.


Nach den Feststellungen der Anklage lebte die verheiratete Frau seit März dieses Jahres von ihrem Ehemann getrennt und führte über mehrere Wochen eine sexuelle Beziehung mit einem heute 29-jährigen Mann aus dem Extertal. Die Beziehung endete im Mai. Während dieser Zeit kam es wiederholt zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr, bei dem nach Angaben beider Seiten stets Kondome verwendet wurden.

Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten vor, vom Mann gekaufte Kondome perforiert zu haben, ohne dass dieser davon wusste. Mindestens einmal soll es in der Wohnung des Mannes unter Verwendung eines beschädigten Kondoms zum Geschlechtsverkehr gekommen sein. Nach Auffassung der Anklage hätte der 29-Jährige dem Geschlechtsverkehr nicht zugestimmt, wenn ihm die Manipulation bekannt gewesen wäre. Als Motiv wurde angeführt, die Frau habe schwanger werden und den Mann dadurch an sich binden wollen.

Vor Richter Prof. Dr. Florian Hobbeling räumte die 27-Jährige den Tatvorwurf ein. Sie erklärte, nach der Trennung von ihrem Ehemann mit ihren damals zwei und vier Jahre alten Kindern in einer schwierigen Lebenssituation gewesen zu sein und nicht ausreichend über die Folgen ihres Handelns nachgedacht zu haben. Tatsächlich sei sie schwanger geworden, habe die Schwangerschaft jedoch später abgebrochen. Die Angeklagte zeigte sich reuig und entschuldigte sich im Gerichtssaal bei dem Geschädigten.

Der 29-Jährige bestätigte zuvor als Zeuge, keinen Kinderwunsch gehabt und dies der Angeklagten auch deutlich mitgeteilt zu haben. Mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten wurde das Verfahren schließlich gemäß Paragraph 153a Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Die 27-Jährige muss als Auflage 450 Euro an eine Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle in Detmold zahlen. Erfüllt sie diese Auflage, wird das Verfahren endgültig beendet.

Ins Rollen gekommen war der Fall durch eine Strafanzeige des Mannes. Nach seinen Angaben hatte ihm die Frau per WhatsApp ein Foto eines positiven Schwangerschaftstests geschickt und dabei eingeräumt, die Kondome beschädigt zu haben. Zudem habe er in seiner Nachtischschublade weitere manipulierte Kondome entdeckt. Im Falle einer Verurteilung hätte der Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gedroht.

Juristisch ist der Fall bemerkenswert, weil die Staatsanwaltschaft ihre Anklage offenbar auf die Rechtsprechung zum sogenannten „Stealthing“ stützte. Der Bundesgerichtshof hatte 2022 entschieden, dass heimlich und gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners ohne Kondom durchgeführter Geschlechtsverkehr strafbar sein kann.

Nach Auffassung der Anklage sei ein bewusst beschädigtes und damit nicht mehr wirksames Kondom rechtlich einem Geschlechtsverkehr ohne Kondom gleichzustellen. Eine gerichtliche Klärung dieser Rechtsfrage blieb durch die Verfahrenseinstellung jedoch aus.