Kreis Lippe/Düsseldorf. Wenn Kinder und Jugendliche heute an Halloween mit dem Ruf „Süßes oder Saures“ von Tür zu Tür ziehen, bleibt es meist bei harmlosen Späßen. Doch nicht immer endet die Gruselnacht ohne Folgen.
Vor allem Hauseigentümer und Autobesitzer fürchten Verschmutzungen oder Beschädigungen durch Zahnpasta, Senf, Eier oder Rasierschaum. Das diesjährige Halloween fällt auf einen Samstag, was vielerorts für zusätzlichen Andrang sorgen dürfte.
Doch wer haftet eigentlich, wenn aus einem Streich ein Schaden entsteht? Und welche Versicherung kommt für die Kosten auf? Antworten darauf gibt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Wenn aus einem Streich eine Straftat wird
Nicht jeder Halloween-Scherz ist rechtlich unproblematisch. Die Grenze zwischen einem harmlosen Gag und einer Straftat ist überschritten, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder Menschen gefährdet werden.
Wer beispielsweise Briefkästen mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, Hausfassaden beschmiert oder Fahrzeuge beschädigt, muss mit einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung rechnen. Aus dem vermeintlichen Halloween-Spaß wird dann schnell ein Fall für Polizei und Justiz.
Welche Versicherung zahlt?
Wer nach Halloween Schäden am eigenen Haus oder Fahrzeug feststellt, sollte diese möglichst schnell der Versicherung melden. Gleichzeitig empfiehlt es sich, den Verursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen.
Allerdings gibt es dabei wichtige Einschränkungen. Versicherungen leisten grundsätzlich nicht für Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden. Zudem spielt das Alter der Verursacher eine entscheidende Rolle. Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig und können rechtlich nicht für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Eltern müssen in solchen Fällen nur dann für den Schaden aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Haftpflichtversicherungen übernehmen Schäden jedoch auch dann, wenn rechtlich keine Haftung besteht, sofern dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Schutz für Haus und Auto
Ob Schäden am Gebäude ersetzt werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Kosten nur dann, wenn Vandalismusschäden mitversichert sind.
Bei Fahrzeugen gelten andere Regeln: Schäden durch Vandalismus an Autos, E-Bikes oder Motorrädern werden in der Regel ausschließlich von einer Vollkaskoversicherung übernommen. Die Teilkaskoversicherung greift meist nur bei Glas- oder Brandschäden.
Je nach Versicherungsvertrag müssen Betroffene außerdem mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung rechnen.
Wenn die Verursacher nicht zahlen können
Problematisch wird es, wenn die Verantwortlichen oder deren Eltern keine private Haftpflichtversicherung besitzen und gleichzeitig finanziell nicht in der Lage sind, den Schaden zu ersetzen.
In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen die eigene Haftpflichtversicherung des Geschädigten helfen. Voraussetzung ist, dass der Vertrag eine sogenannte Forderungsausfalldeckung enthält. Diese springt ein, wenn berechtigte Schadenersatzansprüche nicht durchgesetzt werden können.
Kommt es nicht nur zu Sachschäden, sondern auch zu Verletzungen, übernimmt zunächst die Krankenversicherung des Opfers die Behandlungskosten. Sind die Verantwortlichen bekannt, kann die Krankenkasse versuchen, diese Kosten später von den Verursachern zurückzufordern.
Tipp der Verbraucherzentrale
Wer nach Halloween Schäden entdeckt, sollte diese dokumentieren, fotografieren und umgehend der Versicherung melden. Eine schnelle Schadensmeldung erleichtert die Regulierung und kann dabei helfen, Ansprüche gegenüber Verursachern oder Versicherungen erfolgreich durchzusetzen.




