Kreis Lippe. Verkaufsstellen, die überwiegend Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren zum Verkauf anbieten, dürfen an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden öffnen.
Jedoch ist es nur erlaubt, diese Waren und ein begrenztes Randsortiment zu verkaufen. Das gilt auch für den Neujahrstag am Montag. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Daher können unter anderem Bäckereien und Floristen an Neujahr ihr Ladengeschäft zum Verkauf öffnen.
Über eine Öffnung entscheidet der jeweilige Ladeninhaber. Weitere Sonderregelungen bestehen auch für bestimmte andere Verkaufsstellen, etwa für Apotheken, Tankstellen sowie Flughäfen und Personenbahnhöfe. Weitere Auskünfte erteilt jedes örtliche Ordnungsamt. (lwz)
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Bereits zu Schulzeiten entdeckte Yves Brummel seine Leidenschaft für Journalismus, die er während seiner knapp neunjährigen Tätigkeit als Freier Mitarbeiter in der Lokalsportredaktion des Westfalen-Blatts in Gütersloh vertiefen durfte. Nach Stationen unter anderem in den Medienabteilungen von Arminia Bielefeld und Dr. Kurt Wolff sowie in der Sportkommunikation der Arvato-Medienfabrik landete er nach Abschluss seines Masterstudiums im Bereich Journalismus und Medienkommunikation als Freier Redakteur bei Lippe aktuell. Zudem war der gebürtige Gütersloher zu dieser Zeit für den Postillon in Lage tätig. Seit 2023 ist er Freier Redakteur bei der LWZ und schreibt für das Westfalen-Blatt in Schloß Holte-Stukenbrock.