Bielefeld. Insbesondere zum diesjährigen Schulbeginn informiert die Polizei: Sollten Erwachsene an einem Unfall mit einem Kind beteiligt sein, gilt es vor Ort zu bleiben und die Polizei respektive den Rettungsdienst zu informieren.
Auch, wenn ein Kind bei einem Verkehrsunfall nicht angefahren wurde oder das Kind unverletzt blieb, so gilt es, als Beteiligter in jedem Fall an der Unfallstelle zu bleiben und die 110 zu wählen.
Es reiche nicht aus, sich nur nach dem Gesundheitszustand des Kindes zu erkundigen und weiterzufahren, betont die Polizei Bielefeld. Gerade die jungen Verkehrsteilnehmer könnten nach dem ersten Schreck oft nicht die Folgen eines Unfalls abschätzen. Schmerzen oder Verletzungen würden nicht immer sofort bemerkt, daher sei es wichtig, dass Kinder nach einem Unfall nicht allein gelassen würden.
Das sollte nach einem Verkehrsunfall beachtet werden
Wer an einem Unfall beteiligt ist, sollte am Unfallort bleiben und die Polizei oder den Rettungsdienst verständigen.
Zudem sollte die Unfallstelle mit Warndreieck und Warnblinklicht abgesichert werden. Auch die Warnweste sollte immer griffbereit im Fahrzeug aufbewahrt werden, damit sie schnell übergestreift werden könne, wenn das Auto verlassen wird. Ein versteckter Aufbewahrungsort oder der Kofferraum seien dabei nicht die beste Wahl.
Anschließend sollte sich, wenn nötig, um verletzte Personen gekümmert werden. Oft reiche die bloße Anwesenheit oder eine Betreuung von Unfallopfern aus, damit sich Verletzte nicht hilflos oder allein fühlten.
Wenn Beteiligte an der Unfallstelle warten würden, setzten sie sich zudem nicht dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort aus. (lwz/Polizei Bielefeld)