Kreis Lippe. Und schon wieder hat der Wind sich gedreht: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) ist in einem „Erörterungstermin“ zu einer anderen rechtlichen Auffassung gekommen als der Kreis Lippe und die Bezirksregierung Detmold.
LWZ-Bericht vom 27. Februar =>
Das OVG ist die höhere Instanz, und deshalb wäre der Kreis Lippe, wenn er bei seinem ablehnenden Bescheid bleibt, zu Schadensersatzzahlungen in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags gegenüber den Investoren des Projekts verpflichtet. Das kann sich der Kreis Lippe aber gerade mit Blick auf die extrem angespannte Haushaltslage auf Kreisebene und in den lippischen Kommunen nicht leisten. So wird er die geplanten sieben Windräder auf der Gauseköte wohl oder übel genehmigen müssen.
In der LZ vom 27. März wird Landrat Dr. Axel Lehmann wie folgt zitiert: „Die OVG-Auffassung ist das bedauerliche Ergebnis völlig schwammiger, teils widersprüchlicher und sich seit Mitte vergangenen Jahres ständig ändernder Vorgaben in Bund und Land.“
Umfassender LWZ-Bericht vom 31. Januar =>
Tatsächlich ist am Montag in Düsseldorf der neue Regionalplan beschlossen worden. Dazu wird auf der Website des Ministeriums erläutert: „Die Regionalplanung ist die Raumordnung auf der Ebene der Länder. Sie hat die Aufgabe, den Raum durch planerische Vorgaben (Ziele und Grundsätze), durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die Aufstellung des Regionalplans. Der Regionalplan legt die Ziele für die Raumentwicklung in den Planungsregionen fest und ist das Ergebnis eines umfangreichen und komplexen Beteiligungsverfahrens.“
Kreis Lippe muss in sauren Apfel beißen
Im neuen Regionalplan geht es darum, Gebiete genau zu definieren, in denen neue Windkraftanlagen gebaut werden dürfen, um „Wildwuchs“, der in der Phase unzureichender Regelung zu entstehen drohte, einzudämmen. Aber: Die Änderungen des neuen Regionalplans treten erst in ein paar Tagen in Kraft, und so gilt aktuell noch der alte Zustand, der auch Grundlage der Genehmigungsanträge von Windkraftnutzung auf der Gauseköte gewesen ist. So muss der Kreis Lippe nun in den sauren Apfel beißen und sieben große Windräder genehmigen oder Schadenersatzforderungen in zweistelliger Höhe begleichen.