Horn-Bad Meinberg. Die Walpurgisnacht steht bevor: Am kommenden Mittwoch, 30. April, setzt der Landesverband Lippe (LVL), zusammen mit seinen Partnern, der Stadt Horn-Bad Meinberg, der Schutzgemeinschaft Externsteine e. V. und der Kreispolizeibehörde, wieder sein Schutzkonzept für das Denkmal Externsteine und das umgebende Naturschutzgebiet um.
Das bedeutet, dass offenes Feuer oder Grillen nicht gestattet sind, ebenso keine Zelte. Auch auf das Rauchverbot wird verwiesen: In Nordrhein-Westfalen ist Rauchen im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Spirituell inspirierte Besucher dürfen die Nacht an den Externsteinen verbringen und friedlich feiern und musizieren.
Das Besteigen der Felsen ist Besuchern am 30. April sowie am 1. Mai ausschließlich zu den Öffnungszeiten möglich. Die Gaststätte „Zum Felsenwirt“ hat zu den üblichen Zeiten geöffnet.
Auf dem Parkplatz ist das Abstellen von Wohnmobilen über Nacht grundsätzlich nicht gestattet. In den Tagen vor der Walpurgisnacht und am 30. April werde dies regelmäßig kontrolliert, widerrechtlich abgestellte Wohnmobile würden kostenpflichtig abgeschleppt.