Lage braucht Wahlfreiheit in der Bildung – nicht politische Blockaden

536
Die Freifläche zwischen Breitenheider- und Stadenhauser Straße ist im Regionalplan zur baulichen Entwicklung  vorgesehen. Grafik: tim-online.nrw.de

Lage. Es ist Usus und geltendes Recht, dass Eltern Bildungseinrichtungen für ihre Sprößlingen frei wählen dürfen. Was aber, wenn nicht genügend Schulen zur Verfügung stehen? Die Ratsfraktion „Aufbruch C“ kritisiert die Blockadehaltung der Ratsmehrheit gegen den Plan des „Christlichen Schulvereins Lippe“, am Stadenhauser Berg ein Schulzentrum zu errichten. Platz ist da, und es gebe auch genug Eltern, die ihre Kinder in diese Schule schicken würden.

Stefan Zibart, Bürgermeisterkandidat seiner Fraktion, hat der LWZ eine Stellungnahme übersandt:

Stefan Zibart. Foto: Instagram

»Die Bildungslandschaft in Lage steht vor großen Herausforderungen: Wachsende pädagogische Anforderungen, knappe Kapazitäten, unterschiedliche Bildungswünsche von Familien und ein erheblicher Sanierungsbedarf an mehreren städtischen Schulen. In einer solchen Situation braucht es keine ideologischen Hürden – sondern Mut zu echter Wahlfreiheit.

Ein Beispiel, wo dieser Mut bislang fehlte, ist das geplante Schulzentrum des Christlichen Schulvereins Lippe am Stadenhauser Berg. Der Träger hatte sich nicht nur pädagogisch vorbereitet, sondern auch vertraglich eine geeignete Fläche gesichert – direkt am Rand bestehender Bebauung, gut erschlossen und städtebaulich sinnvoll nutzbar. Dennoch wurde im März 2022 im Bau- und Planungsausschuss mit Mehrheit von SPD, CDU, Grünen und FDP die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens abgelehnt.

Die Begründung – und warum sie nicht überzeugt

Zwei zentrale Gründe wurden 2022 gegen das Vorhaben genannt: Zum einen wolle man die Fortschreibung des Flächennutzungsplans abwarten, zum anderen solle „der Natur Raum gegeben werden“.

Aus Sicht der Fraktion Aufbruch C überzeugt beides nicht. Denn: Der Regionalplan, der für die überörtliche Raumordnung maßgeblich ist, hat den Bereich am Stadenhauser Berg schon in der alten Fassung als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen – und auch in der seit 2024 rechtskräftigen Neufassung ist dort weiterhin Bebauung vorgesehen. In einem ASB sind öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kitas ausdrücklich zulässig.

Das zeigt: Die bauliche Entwicklung des Geländes war nicht nur rechtlich zulässig, sondern von übergeordneter Planung ausdrücklich vorgesehen – unabhängig von politischen Bewertungen.

Planung ist nicht Schulpolitik

Besonders kritisch: In einem Bebauungsplanverfahren darf nicht schulpolitisch argumentiert werden. Die rechtliche Grundlage ist das Baugesetzbuch – zulässig sind nur städtebauliche Erwägungen. Ob ein Schulangebot inhaltlich oder weltanschaulich gewünscht ist, spielt baurechtlich keine Rolle.

„Wenn politische Gremien versuchen, über das Planungsrecht bildungspolitische Entscheidungen zu erzwingen, untergräbt das die Prinzipien fairer Beteiligung“, so die Fraktion Aufbruch C.

Das Thema ist nicht erledigt – neue Chancen nutzen

Die Fraktion Aufbruch C hat den Schulträger kontaktiert, um den aktuellen Stand zu erfragen. Die Antwort ist klar: Der Träger hat weiterhin Zugriff auf das vorgesehene Grundstück und verfolgt unverändert das Ziel, dort ein Schulprojekt zu realisieren. Das bedeutet: Das Projekt ist weiterhin möglich – wenn die Politik es zulässt.

Laut den Planunterlagen von 2022 pendeln derzeit 474 Schüler aus Lage zu einer AHF-Schule. Zudem pendeln viele Schüler aus West- und Nordlippe über Lage nach Detmold. Dies verdeutlicht, wie wichtig eine Schulwahlfreiheit für die Region ist und welche Entlastung ein solches Projekt für diese Personen wäre. 

„Ich bin seit 2021 als Mitglied im Bau- und Planungsausschuss der Stadt Lage“, erklärt Stefan Zibart, Bürgermeisterkandidat für Aufbruch C.
„Aus meiner Sicht wäre es richtig und notwendig gewesen, dem Schulträger die Einleitung eines regulären Verfahrens zu ermöglichen – mit offener Prüfung, Beteiligung der Öffentlichkeit und sachlicher Abwägung.“

Die Fraktion Aufbruch C fordert insbesondere jene politischen Kräfte, die das Vorhaben 2022 gestoppt haben, dazu auf, ihre Entscheidung vor dem Hintergrund der aktuellen Lage neu zu bewerten. Eine moderne Bildungslandschaft lebt von Wahlfreiheit – und die darf nicht an politisch motivierten Hürden scheitern.

„Deshalb wird unsere Fraktion zur kommenden Ratssitzung einen Antrag einbringen, mit dem die Verwaltung beauftragt werden soll, aktiv auf den Schulträger zuzugehen – mit dem Ziel, das Projekt in einem ordentlichen Verfahren zu ermöglichen.«