Lage. Hunde sollen als Begleiter beim Friedhofsbesuch wieder zugelassen werden. Eine liberale Friedhofssatzung soll die bürokratisch-autoritäre ablösen. Darin wurde ein Bußgeld bis 1000 Euro angedroht, wenn jemand die Regeln nicht beachtete.
Hunde gehören zum Stadtbild wie der Wochenmarkt auf dem Marktplatz und der Stau auf der B66. Sie laufen treu neben Herrchen und Frauchen her, schnüffeln sich durch Büsche und Baumrinde – und benehmen sich meist anständig. Meist. Denn gelegentlich gibt es eben auch jene freigeistigen Fellnasen, die meinen, ein frisch gepflegter Grabrasen sei das ideale Plätzchen für ein stilles Geschäft.
Deshalb galt bislang: Hunde haben auf dem Friedhof nichts zu suchen. Nicht wegen persönlicher Antipathie – sondern weil Ruhestörung auf dem Friedhof eben auch bellen kann. Und weil Häufchen auf Grabplatten in etwa so beliebt sind wie ein Handyklingeln bei der Andacht. Das entsprechende Plakat (links) gehört aber nun der Vergangenheit an. Es kann nun eingemottet werden.
Denn Beate-Maria Vorwerk – mit einem Herz für Menschen und Tiere – hielt im Bauausschuss ein leidenschaftliches Plädoyer für die Zulassung des treuesten Freundes des Menschen auch auf dem Friedhof. Ihre Frage: „Ist es nicht geradezu herzlos, trauernde Friedhofsbesucher mit Bußgeldern zu bedrohen, nur weil sie ihren Hund nicht allein und angeleint draußen am Zaun zurücklassen wollen?“ –Das sorgte unter den Politiker, die auch nur Menschen sind, für Nachdenklichkeit. Und auch für das eine oder andere Schmunzeln angesichts der leidenschaftlichen-engagierten Performance von Beate-Maria Vorwerk.
Und siehe da: Der Ausschuss ließ sich erweichen – ganz ohne Leckerli. Einstimmig beschloss man, die Friedhofssatzung von der Verwaltung überarbeiten zu lassen. Künftig dürfen Hunde wieder mit auf den Friedhof – vorausgesetzt, sie bleiben brav auf den Wegen, bellen keine Grabreden nieder und lassen ihre „letzten Grüße“ nicht einfach irgendwo liegen.
Hundetüten werden somit zum neuen Friedhofsaccessoire. Pietät ist schließlich kein Widerspruch zu Verantwortung – weder auf zwei noch auf vier Beinen.
Fazit: Aus einem strengen „Hunde verboten!“ wird ein wohlwollendes „Hunde willkommen – solange sie sich benehmen“. Man könnte sagen: Der Friedhof wird hundefreundlich. Aber bitte nicht mit einer Hundewiese verwechseln.