Lemgo. Es klingt immer sehr steif und gestelzt, wenn die Stadt die „Bauleitplanung“ anpackt. Aber hinter dem Juristen-Jargon verbergen sich lebendige Vorhaben und Interessen. So geht es bei der „1. Änderung“, die die „2. und 3. Vereinfachte Änderung in Teilbereichen des Bebauungsplanes 26 01.24 Wahmbecker Pfad überlagert“ darum, Grünflächen vor der Überbauung zu sichern.
Warum veröffentlicht die Stadt überhaupt dieses Thema? – Weil die Öffentlichkeit daran beteiligt werden muss. So sieht es die kommunale Ordnung vor. Im Juristendeutsch: „Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und förmliche Behördenbeteiligung gem. § 4 (2)“.
Die allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beschreibt die Bekanntmachung so:
Mit der „1. Änderung des Bebauungsplanes 26 01.24 Wahmbecker Pfad, Teilplan 1“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ersatzbauten der Technischen Hochschule OWL geschaffen werden. Hintergrund ist der Abriss eines schadstoffbelasteten Altgebäudes, dessen Fachbereiche bereits in neue Gebäude verlagert wurden. Des Weiteren sind Anpassungen der Baugrenzen notwendig, um die Errichtung neuer Laborgebäude in städtebaulich sinnvoller Bauflucht zu ermöglichen sowie wichtige Wegeverbindungen im Anschluss zu den bestehenden Campusboulevards im Norden zu sichern. Dabei wird der ursprünglich festgesetzte, aber nicht umsetzbare 10 Meter breite Pflanzstreifen reduziert bzw. an die tatsächliche Nutzung angepasst und als Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.
Gleichzeitig wird die Grünfläche im Südosten des Plangebietes aus Gründen des Denkmalschutzes dauerhaft als nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt und als Bereich zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.
Wen’s interessiert: Die Unterlagen können innerhalb des Beteiligungszeitraumes bis zum Ende des Monats online in den Beteiligungsportalen unter http://www.o-sp.de/lemgo/beteiligung.php und https://www.bauleitplanung.nrw/ eingesehen werden. In diesen Portalen besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 17 Uhr während der Öffnungszeiten des Bauamtes der Stadt Lemgo, Heustraße 36 – 38, in der Abteilung Stadtplanung auf einem digitalen Lesegerät eingesehen werden.
Wer einen individuellen Erörterungstermin vereinbaren möchte, wendet sich am besten an den zuständigen Sachbearbeiter (Telefon: 05261 213-409; Mail: 5.610@lemgo.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.