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Bielefeld. In Bielefeld ruft die Polizei zur Besonnenheit auf: Halloween, der Abend vor Allerheiligen, erfreut sich wachsender Beliebtheit – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die in gruseligen Kostümen von Tür zu Tür ziehen, um Süßigkeiten zu sammeln. Doch nicht jeder „Streich“ bleibt harmlos.


Die Polizei Bielefeld mahnt, dass bestimmte Handlungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Wie die Behörde mitteilt, können vermeintlich lustige Aktionen wie das Zünden von Feuerwerkskörpern in Briefkästen oder das Besprühen von Autos und Hausfassaden mit Farbe als Sachbeschädigung gewertet werden.

Solche Taten seien keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten, die konsequent verfolgt würden. Auch Personen, die bei solchen Aktionen lediglich anwesend sind, könnten unter Umständen belangt werden.

Eltern werden ausdrücklich gebeten, mit ihren Kindern über die Grenzen des Erlaubten zu sprechen. Ziel sei es, unangenehme Folgen zu vermeiden und Halloween für alle Beteiligten sicher und friedlich zu gestalten.

Für alle, die an Halloween mit ihrer Verkleidung und dem Spruch „Süßes oder Saures“ nicht erfolgreich sind, bietet sich vielleicht am Martinsabend eine freundlichere Gelegenheit: Mit einer leuchtenden Laterne und einem Lied lässt sich mancher Hausbewohner eher überzeugen.