Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Lemgo. Einen ungewöhnlichen Verlauf nahm eine Strafverhandlung am Amtsgericht Lemgo am Donnerstag, 30. Oktober, unter Vorsitz von Richter Prof. Dr. Florian Hobbeling.


Angeklagt wegen Beleidigung war ein 59-jähriger Mann aus Bad Salzuflen. Ihm warf die Staatsanwaltschaft vor, am 17. März 2025 gegen 19.13 Uhr mit seinem Pkw die Leopoldshöher Straße in Bad Salzuflen befahren zu haben. Nachdem er einen Radarwagen passiert und der Blitzer ausgelöst haben soll, soll der Angeschuldigte aus Verärgerung darüber neben dem Radarfahrzeug angehalten haben, ausgestiegen sein und sich zu dem Radarwagen, in dem der Zeuge F. saß, begeben haben.

Er soll den Zeugen mit Ehrverletzungsabsicht als „Arschloch“ und „Wichser“ bezeichnet und mit dem Fuß gegen den linken Vorderreifen des Fahrzeugs getreten haben. Anschließend soll der Angeklagte gegen die Fahrerscheibe gespuckt haben, bevor er zu seinem Fahrzeug zurückgekehrt und ein Stück vorgefahren sein soll.

Der Angeschuldigte soll sodann erneut angehalten haben, ausgestiegen sein und gegen die Heckscheibe des Radarwagens gespuckt haben. Dieses Verhalten bewertete die Staatsanwaltschaft als Beleidigung.

Verhandlung nimmt kuriose Wendung

In der mündlichen Verhandlung räumte der Angeklagte den Tatvorwurf ein und erklärte, dass man sich so nicht verhalten solle – er es aber gemacht habe. Er verwies darauf, dass 1979 eine Bekannte bei einem Unfall an der Örtlichkeit tödlich verletzt worden sei, weshalb er wisse, dass man dort langsam fahren müsse, was er auch gemacht habe. An dem Tattag sei er völlig leer und gerädert gewesen, da er seine Eltern ins Altenheim gebracht habe.

Da sich der Angeklagte zunehmend redseliger zeigte, befragte ihn Richter Prof. Dr. Florian Hobbeling, ob er vor der Verhandlung etwas getrunken habe. Der Angeklagte erklärte dazu, einmal richtig getrunken zu haben und so Auto gefahren zu sein. Damit bestätigte er eine – bereits im Bundeszentralregister getilgte – Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr.

Vor der Verhandlung habe er nur ein kleines Bier getrunken; ein Freund habe ihn zum Gericht gefahren und laufe draußen herum. Der Freund befand sich indes weder im noch außerhalb des Gerichts.

Bei Richter Prof. Dr. Hobbeling mehrte sich die Befürchtung, dass der Angeklagte betrunken sein und so selbst zum Gericht gefahren sein könnte. Wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt unterbrach er die Verhandlung und verständigte die Polizei. Diese nahm den Angeklagten, nachdem er einen Atemalkoholtest abgelehnt hatte, zur Einholung einer Blutprobe mit.

Die Verhandlung musste daher ohne Urteilsspruch vertagt werden. Ein neuer Verhandlungstermin wird noch anberaumt.