Der Ausschluss Uwe Deterts (AfD) von der Kandidatur fürs Bürgermeisteramt hat ein juristisches Nachspiel. Wenn die AfD sich durchsetzt, muss die Wahl wiederholt werden. Foto: Symbolbild.

Lage. Wer A sagt, muss auch B sagen, heißt es im Volksmund. Und so nimmt es nicht wunder, dass der Wahlprüfungsausschuss am Donnerstagabend den Ausschluss von Uwe Detert als Bürgemeisterkandidat in der zurückliegenden Kommunalwahl gerechtfertigt und nicht etwa als „Irrtum“ eingestanden hat. Ein Votum mit großer Mehrheit: Alle Fraktionen außer der AfD bestätigten das Detert-Aus als korrekt; nur  „Aufbruch C“ enthielt sich der Stimme in allen Punkten.