Ein Messer kann eine gefährliche Angriffswaffe sein. Damit zu drohen ist kein Spaß; damit auf einen Menschen einzustechen, ist ein Verbrechen (mindestens Körperverletzung). Symbolfoto: Pexels

Lage. Dass jemand E-Scooter nicht mag, kann man ja verstehen. Aber deshalb mit dem Messer auf den Fahrer loszugehen, das ist schon ungeheuerlich. Ihn gar zu verletzen: Das gilt mindestens vorsätzliche Körperverletzung und schwere Straftat.


Am Samstag, 20. Dezember, steuerte ein 18-jähriger Lagenser gegen 6 Uhr in der Früh seinen E-Scooter in Richtung seiner Arbeitsstelle. In der Färberstraße stelle sich ihm ein Mann in den Weg. Beim Vorbeifahren zog der Mann ein Messer und stach auf den E-Scooter-Fahrer ein. Im Anschluss rannte der Messerstecher davon. Der Verletzte konnte seine Fahrt fortsetzen und suchte  die örtliche Polizeidienststelle auf. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben, melden sich bitte bei der Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 05231-6090.