Kreis Lippe. In den Innenstädten von Horn, Detmold und Bad Salzuflen wird in der Silvesternacht auf Sicherheit gesetzt, in Lage setzt die Stadt hingegen auf Eigenverantwortung. Alle Städte eint das Ziel, Verletzungen, Sachschäden und Umweltbelastungen zu vermeiden und einen sicheren Jahreswechsel zu gewährleisten.
Zum Schutz von Menschen und historischen Gebäuden gilt in der Horner Innenstadt zum Jahreswechsel ein umfassendes Böllerverbot. Der Stadtrat hat die Regelung einstimmig beschlossen, nachdem es in den vergangenen Jahren vermehrt zu gefährlichen Situationen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern gekommen war.
Die ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung untersagt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 – darunter Raketen und Böller – im gesamten historischen Stadtkern. Erlaubt bleiben lediglich Feuerwerksartikel der Kategorie F1 wie Wunderkerzen oder Knallerbsen. Der Kommunale Ordnungsdienst Lippe-Detmold wird in der Silvesternacht Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.
Detmold
Auch die Stadt Detmold erinnert an das bestehende Böllerverbot im Altstadtkern und auf dem Kaiser-Wilhelm-Platz. Die Regelung gilt seit 2024 und umfasst alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb des Innenstadtrings sowie das Geviert um den Kaiser-Wilhelm-Platz.
Zwischen 20 Uhr am Silvesterabend und 3 Uhr am Neujahrsmorgen ist das Abbrennen von Feuerwerk dort verboten. Grund sind die dichte Bebauung, die hohe Bevölkerungsdichte und die besondere Brandempfindlichkeit im historischen Stadtkern. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden, Feuerwerkskörper werden eingezogen und vernichtet.
Bad Salzuflen
Auch Bad Salzuflen richtet zum Jahreswechsel Verbotszonen ein: In der Fußgängerzone der Innenstadt sowie in Schötmar ist Pyrotechnik vom 31. Dezember, 16 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr, untersagt. Die Stadt begründet dies mit der räumlichen Enge und der erhöhten Brandgefahr durch denkmalgeschützte Gebäude. Der Kommunale Ordnungsdienst wird das Verbot kontrollieren und darf mitgebrachte Pyrotechnik sicherstellen.
Lage
In Lage hingegen gibt es kein generelles Feuerwerksverbot. Die Stadt verweist auf das Sprengstoffrecht des Bundes, das Feuerwerk zum Jahreswechsel grundsätzlich erlaubt. Da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, wäre ein flächendeckendes Verbot unverhältnismäßig.
Dennoch appelliert die Stadt an alle Bürger, Feuerwerk maßvoll einzusetzen, Rücksicht auf Menschen und Tiere zu nehmen und die Umwelt zu schonen. Raketenhülsen und Verpackungen sollen ordnungsgemäß entsorgt werden, um die Sauberkeit zu gewährleisten.









