Lemgo. Das Amtsgericht Lemgo–Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Prof. Dr. Florian Hobbeling hat am Mittwoch, 14. Januar, einen 41-jährigen Lemgoer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Anklage lautete auf gewerbsmäßige Untreue in 19 Fällen sowie Betrug in einem Fall. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung des erlangten Geldes an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach dem Geständnis des Angeklagten und der Vernehmung zweier Zeugen, des Kassenwarts des betroffenen Fördervereins sowie eines Mitarbeiters des Jobcenters, sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Mann in seiner Funktion als Erster Vorsitzender des Fördervereins einer Lemgoer Kindertagesstätte zwischen dem 22. November 2023 und dem 12. März 2024 insgesamt 6.955 Euro veruntreut hatte. Außerdem erlangte er durch Täuschung rund 1.200 Euro an Unterstützungsleistungen vom Jobcenter.
Der Angeklagte räumte ein, sieben Überweisungen in Höhe von insgesamt 2.250 Euro vom Vereinskonto auf sein eigenes Konto vorgenommen zu haben. Darüber hinaus hob er in elf Fällen insgesamt 4.620 Euro in bar ab. Zusätzlich überwies er 80 Euro an eine Firma für die Nutzung des Computerspiels „World of Warcraft“ und gab weitere 100 Euro des veruntreuten Geldes für das Spiel aus.
Mit dem Verfahren wegen Untreue wurde eine weitere Anklage wegen Betruges verbunden. Der Mann gestand, gegenüber dem Jobcenter wissentlich eine Nebentätigkeit angezeigt zu haben, obwohl er zu diesem Zeitpunkt einer Vollzeitbeschäftigung nachging. Dadurch erhielt er zu Unrecht rund 1.200 Euro.
Der verheiratete Vater zweier Kleinkinder begründete die Taten mit finanziellen Schwierigkeiten. Gegen ihn lag ein Räumungsurteil vor, das nur dann nicht vollstreckt wird, wenn er die Miete regelmäßig zahlt. Zudem drohte die Sperre der Stromversorgung. Wie sich Ausgaben für ein Computerspiel mit diesen existenziellen Problemen vereinbaren ließen, bleibe sein Geheimnis, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Der Angeklagte ist im Bereich der Vermögensdelikte kein Unbekannter. Sein Bundeszentralregister weist sechs Eintragungen auf. Unter anderem wurde er 2013 und 2016 vom Amtsgericht Detmold wegen mehrfachen Betruges und Erschleichens von Leistungen verurteilt. Die zunächst gewährte Strafaussetzung zur Bewährung wurde widerrufen, sodass er bereits rund ein Jahr in Haft verbrachte.
Angesichts der einschlägigen Vorstrafen sah das Gericht trotz Geständnis und der Beteuerung, den Schaden wiedergutmachen zu wollen, keine positive Sozialprognose. Eine Bewährungsstrafe kam daher nicht in Betracht. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte ausreichend Zeit gehabt hätte, den Schaden zu begleichen.
Aufgeflogen war die Untreue, als die Zahlung für ein neues Spielgerät der Kindertagesstätte angemahnt wurde, obwohl genügend Geld vorhanden sein sollte. Die Summe konnte schließlich anderweitig aufgebracht werden, zum Glück für die betreuten Kinder.





![Wintereinbruch in Detmold: Weihnachtsbaumsammlung am 17. Januar [Update]](https://lwz24.de/wp-content/uploads/2024/01/AdobeStock_319290585-324x160.jpeg)



