Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Kalletal. In einer privaten, nicht-gewerblichen Kleinsthaltung in Kalletal ist die Geflügelpest festgestellt worden. Um eine weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche zu verhindern, sei sämtliches Geflügel unter Aufsicht des Veterinäramts des Kreises Lippe vorsorglich eingeschläfert worden, teilt der Kreis Lippe mit.


Darüber hinaus werde der Kreis Lippe eine Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen auf dem Gebiet der Gemeinde Kalletal anordnen. Diese würde zunächst für die kommenden drei Wochen gelten.

Unabhängig davon appelliert das Veterinäramt des Kreises Lippe abermals an alle Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet – auch Kleinsthaltungen – streng auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu achten.

Tierhalter, die erhöhten Tierverlust oder klinische Anzeichen auf Geflügelpest feststellten, sollten die Ursache tierärztlich abklären. Eine Untersuchung könne eine Infektion mit Geflügelpestviren ausschließen beziehungsweise einen Verdacht weiter verfolgen.

Mögliche Anzeichen einer Erkrankung des Geflügels können Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentral nervöse Störung (Taumeln und Schwanken) oder Atemnot sein. Stellten Halter Anzeichen der Geflügelpest bei ihren Tieren fest, müssten sie diese dem Kreisveterinäramt melden.

Bürger können Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln sowie Greif-, Eulen- und Rabenvögeln dem Veterinäramt melden (per E-Mail oder telefonisch unter 05231/622171).

Hintergrund Geflügelpest

Die Geflügelpest ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Geflügel und bei Wildvögeln zu schweren Krankheitsverläufen mit massenhaftem Verenden der Tiere führen kann. Als Hauptüberträger der Viren gelten insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.