Das Mütter mit Kinderwagen mehr Platz brauchen als Spaziergänger, sollte man akzeptieren. Sie können auch im Straßenverkehr nicht so schnell ausweichen wie Fahrradfahrer oder Fußgänger. Einen Kinderwagen anzufahren, sodass er umkippt und die Mutter ins Straucheln kommt und anschließend einfach weiterzufahren, geht gar nicht. „Unfallflucht“ ist der korrekte Name für dieses Verkehrsdelikt. Symbolfoto: Pixabay.

Detmold. Ein unbekannter Autofahrer verursachte am Donnerstag, 5. Februar, einen Verkehrsunfall mit einer Fußgängerin und ihrem Kinderwagen. Und zwar gegen 13.10 Uhr im Einmündungsbereich Dehlentruper Weg/Jerxer Straße  Da überquerte eine 27-Jährige mit ihrem einjährigen Kind im Kinderwagen den Dehlentruper Weg, als ein Auto mit augenscheinlich hoher Geschwindigkeit angefahren kam und den Kinderwagen touchierte. Aufgrund der glatten Fahrbahn kam die Fußgängerin dadurch ins Rutschen und der Kinderwagen kippte um. Dabei erlitt das Kind leichte Verletzungen. Der Autofahrer oder die Autofahrerin hielt nicht an, um ihren Pflichten als Unfallbeteiligte nachzukommen, sondern fuhren weiter. Es ist nicht auszuschließen, dass die Person im Auto den Unfall gar nicht bemerkt hat. Das Verkehrskommissariat bittet telefonisch unter (05231) 6090 um Zeugenhinweise zum Verkehrsunfall sowie dem flüchtigen Wagen.