Mehr Transparenz: Die Schufa zeigt künftig offen, wie sich der persönliche Bonitätsscore zusammensetzt. Foto: KI-generiert

Kreis Lippe/Wiesbaden. Die Schufa hat ihr Bewertungsverfahren grundlegend überarbeitet und macht die Berechnung des persönlichen Bonitätsscores erstmals vollständig transparent. Seit dieser Woche können Verbraucher ihren Score sowie die zugrunde liegenden Daten kostenlos online einsehen.


Damit reagiert die Auskunftei auf Kritik von Verbraucherschützern und Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs.

Neuer Score basiert auf zwölf Kriterien

Das bisherige System, in dem rund 250 Merkmale in die Bewertung einflossen, wird durch ein Modell mit zwölf Kriterien ersetzt. Der neue Basisscore bewegt sich weiterhin zwischen 100 und 999 Punkten. Je höher die Punktzahl, desto besser die Einschätzung der Kreditwürdigkeit.

Zu den wichtigsten Einflussfaktoren gehören laut Schufa das Zahlungsverhalten, das Alter bestehender Bankverbindungen, die Dauer der aktuellen Wohnadresse sowie die Nutzung von Krediten und Kreditkarten. Auch ein laufender Immobilienkredit wird positiv berücksichtigt.

Nicht in die Bewertung einbezogen werden weiterhin Merkmale wie Einkommen, Vermögen, Nationalität, Religion, Wohngegend oder Daten aus sozialen Netzwerken.

Kostenloser Zugang über neuen Online-Account

Um die persönlichen Daten einsehen zu können, müssen Nutzer ein kostenloses Konto auf der Schufa-Webseite anlegen. Für die Registrierung ist eine Identifikation erforderlich, zunächst über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Eine Briefidentifikation soll folgen. Aufgrund hoher Nachfrage arbeitet die Schufa aktuell mit einer Warteliste.

Im Online-Portal lassen sich alle gespeicherten Daten prüfen. Zudem können Nutzer simulieren, wie sich bestimmte finanzielle Entscheidungen, etwa ein neuer Kredit oder die Kündigung einer Kreditkarte, auf den Score auswirken würden. Kostenpflichtige Zusatzangebote bleiben parallel bestehen.

Voraussetzungen für negative Einträge bleiben unverändert

Ein Schufa-Eintrag entsteht weiterhin erst dann, wenn eine offene Forderung mindestens zweimal schriftlich angemahnt wurde, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt und der Kunde über die mögliche Schufa-Meldung informiert wurde. Wird eine Forderung erst nach der Meldung beglichen, bleibt der Eintrag noch drei Jahre gespeichert.

Verbraucherschützer sehen Fortschritte

Verbraucherschützer begrüßen die neue Transparenz grundsätzlich. Fehlerhafte oder veraltete Einträge könnten nun schneller erkannt und gemeldet werden. Kritik gibt es jedoch weiterhin an der Bewertung bestimmter Faktoren. So erhalten Menschen mit häufigen Umzügen oder sehr jungen Bankverbindungen systembedingt schlechtere Werte. Auch junge Erwachsene können mangels langer Vertragslaufzeiten nicht die maximale Punktzahl erreichen.

Empfehlungen zum Umgang mit neuem Score

Die Schufa rät dazu, den eigenen Score regelmäßig zu überprüfen und fehlerhafte Einträge umgehend zu melden. Verbraucherportale empfehlen zudem, nicht zu viele Girokonten oder Kreditkarten parallel zu führen, Kreditanfragen sparsam zu stellen und Rechnungen pünktlich zu begleichen. Mehrere kurz hintereinander aufgenommene Kredite können die Bewertung vorübergehend deutlich verschlechtern.