Leopoldshöhe. Angesichts der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde Leopoldshöhe fordert die Fraktion Bürger für Leopoldshöhe (BFL) die Prüfung einer Haushaltssperre.
In einer schriftlichen Anfrage an die Kämmerin der Gemeinde, Almut Mäscher, mit Durchschrift an Bürgermeister Prof. Dr. Hoffmann, äußert die Fraktion erhebliche Zweifel daran, dass Rat und Verwaltung ihrer Verantwortung für die kommunalen Finanzen derzeit in ausreichendem Maße gerecht werden können.
Zur Begründung verweist die BFL auf die Vorgaben des Paragraphen 75 der Gemeindeordnung NRW, wonach der Haushalt so zu führen sei, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert werde und ein Haushaltsausgleich in Planung und Rechnung anzustreben sei. Diese Verantwortung trage neben der Verwaltung auch der Rat. Aus Sicht der Fraktion sei eine seriöse Wahrnehmung dieser Letztverantwortung derzeit jedoch nicht möglich, da wesentliche Informationen zur Haushaltslage fehlten.
Konkret kritisiert die BFL in ihrem Schreiben mehrere Punkte. Zum einen verzögere sich die Vorlage der Jahresabschlüsse, insbesondere mit Blick auf die Ergebnisse der Gewerbesteuer. Im Vergleich zu größeren Nachbarkommunen lägen dort entsprechende Daten bereits vor, teils mit erheblichen Mindereinnahmen. Für Leopoldshöhe gebe es hingegen derzeit keine belastbaren Auskünfte zum tatsächlichen Kassenstand seitens der Kämmerei.
Zum anderen arbeite der Gemeinderat aktuell gemeinsam mit der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) an Einsparpotenzialen, um den Haushalt zukunftsfähig aufzustellen. Diese Prozesse seien mühsam und zeitintensiv, zudem noch nicht abgeschlossen. Nach Einschätzung der BFL fehlten bislang sowohl die Berechnungen zu den Einsparwirkungen der bereits erarbeiteten Maßnahmenpakete als auch die Bewertungen der noch offenen Punkte.
Vor diesem Hintergrund hält die Fraktion es für widersprüchlich, dass die Verwaltung in der derzeitigen, ungeklärten Haushaltslage neue, aus Sicht der BFL nicht zwingend erforderliche Großausgaben im Millionenbereich zur Abstimmung stelle oder über laufende Budgets als Sofortmaßnahmen abwickle. Dies widerspreche den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und unterlaufe die geplanten Konsolidierungsbemühungen im Rahmen der KGST‑Prozesse.
In ihrer Anfrage bittet die BFL die Kämmerin, innerhalb von 14 Tagen zwei zentrale Fragen zu beantworten. Zum einen geht es um die Höhe der vorliegenden Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2025 und die konkreten finanziellen Auswirkungen möglicher Mindereinnahmen auf den Haushalt 2026 sowie die mittelfristige Planung bis 2029. Sollte eine Darstellung derzeit nicht möglich sein, verlangt die Fraktion eine Begründung für die Verzögerung der Steuerauswertung.
Zum anderen fragt die BFL, ob angesichts der unsicheren Datenlage und möglicher negativer Steuerentwicklungen, unter Verweis auf entsprechende Entwicklungen in anderen Kommunen, die Anordnung einer Haushaltssperre, gegebenenfalls befristet, beabsichtigt sei. Sollte dies nicht der Fall sein, wird um eine detaillierte Begründung gebeten.
Unterzeichnet ist die Anfrage von BFL‑Fraktionsvorsitzendem Uwe Wolff. Eine Stellungnahme der Kämmerei oder der Verwaltung liegt bislang nicht vor.




