Kreis Lippe. Regelmäßig nehmen die Reporter der LIPPISCHEN WOCHENZEITUNG an Ratssitzungen teil, um darüber zu berichten. In der Ratssitzung des Kalletaler Rates am 26. März dieses Jahres stand unter dem Tagesordnungspunkt elf die Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Dabei ging es um die Zuweisung von Zuschüssen für den Verein für Kinder- und Jugendarbeit Kalletal e. V. (KJK).
Statt vor der Abstimmung darauf hinzuweisen, dass Mitglieder des Vorstandes, die auch Ratsmitglieder sind, nicht mitstimmen dürfen, stellte Bürgermeister Mario Hecker lediglich die Frage, ob jemand im Rat sei, der nicht mitstimmen dürfe. Zwei neue und unerfahrene Ratsmitglieder der UKB und CDU, die beide im Vorstand des KJK tätig sind, stimmten so bei der einstimmigen Abstimmung des Tagesordnungspunktes mit zu.
Nach der Abstimmung wurde die Abstimmung von Bürgermeister Hecker nicht beanstandet oder für ungültig erklärt, obwohl die beiden Ratsmitglieder nach Paragraf 31 GO NRW nicht hätten mit abstimmen dürfen. Er hätte die Abstimmung demnach beanstanden müssen. Zwei Tage später verkaufte er die Abstimmung auf seiner Facebook-Seite stattdessen als großen Erfolg.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Kalletaler Bürgermeister unter fragwürdigen Umständen abstimmen ließ und die Abstimmung nicht korrigierte. So wurde bei der Abstimmung zum MVZ Kalletal vor etwa einem Jahr jener Beschluss mit der Stimme eines zu Unrecht im Rat sitzenden SPD-Ratsmitgliedes getroffen. Auf den Hinweis zu diesem Tatbestand an den damaligen Wahlleiter durch einen LWZ-Reporter kam ein „Danke für den Hinweis”, aber sonst keine Antwort. Auch der Beschluss mit dem ”falschen” Ratsmitglied wurde durch Bürgermeister Hecker nicht korrigiert oder beanstandet. Im Gegenteil, die Kommunalaufsicht, damals noch unter dem SPD-Landrat Dr. Axel Lehmann, maß auch dieser Tatsache keine Bedeutung bei.
Nun muss man wissen, dass es die Aufgabe der Kommunalaufsicht ist, sicherzustellen, dass Städte und Gemeinden ihre kommunale Selbstverwaltung im Rahmen der geltenden Gesetze ausüben. Zu ihren Hauptaufgaben zählen unter anderem die Rechtsaufsicht (Prüfung der Gesetzmäßigkeit kommunaler Handlungen). Sie prüft, ob Ratsbeschlüsse, Satzungen und Verträge der Kommunen geltendem Recht entsprechen. Zudem bearbeitet sie Beschwerden von Bürgern.
Im Falle der Beschwerde des einreichenden LWZ-Reporters von Anfang März hat es bis heute, gut zehn Wochen nach der Einreichung, noch keine Antwort gegeben. So wurde auch der Eingang der Beschwerde beim Kreis Lippe erst nach zwei Wochen bestätigt, nachdem sich der Beschwerdeführer beim Landrat danach erkundigt hatte.
Seither gab es nur noch eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht, fast acht Wochen nach Einreichung, die darauf hinwies, dass es offensichtlich ein Problem mit dem Datum des Schreibens gab, was aber zwischenzeitlich geklärt wurde. Bis heute liegt weder eine Stellungnahme des betroffenen Bürgermeisters noch der Kommunalaufsicht vor. Das wirft natürlich Fragen auf.
Wer schützt hier wen? Wofür gibt es die Aufsichtsstelle, wenn offensichtliche Verstöße gegen kommunales Recht nicht geahndet oder korrigiert werden? Warum kommt die Behörde ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach?
In Nordrhein-Westfalen fungiert der Kreis Lippe als untere Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, wozu auch die Gemeinde Kalletal gehört. Der Beschwerdeführer sieht sich nun gezwungen, die Bezirksregierung in Detmold als obere Aufsichtsbehörde einzuschalten.
Denn auch wenn es bei dem aktuellen Beschluss aus dem März vielleicht nicht von Relevanz ist, dass die beiden Vorstandsmitglieder als Ratsmitglieder mit abgestimmt haben, so ist der Beschluss zum MVZ Kalletal mit dem zu Unrecht im Rat sitzenden SPD-Ratsmitglied hingegen schon von hoher Relevanz und zudem ein Verstoß gegen das Wahlrecht gewesen, weil die Reserveliste missachtet wurde und der damalige Wahlleiter seiner Aufsichtspflicht vor der unregelmäßigen Abstimmung nicht nachgekommen ist. Es bleibt ein Geschmäckle.
So funktioniert Demokratie – die Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht stellt sicher, dass Städte und Gemeinden ihre kommunale Selbstverwaltung im Rahmen der geltenden Gesetze ausüben. Zu ihren Hauptaufgaben zählen die Rechtsaufsicht (Prüfung der Gesetzmäßigkeit kommunaler Handlungen), die Finanzaufsicht (Überwachung von Haushalten und Schulden) sowie die beratende Unterstützung der Kommunalorgane.
Zur Rechtsaufsicht prüft sie, ob Ratsbeschlüsse, Satzungen und Verträge der Kommunen geltendem Recht entsprechen. Zudem bearbeitet sie Beschwerden von Bürgern. In Nordrhein-Westfalen fungiert in der Regel der jeweilige Kreis (hier der Kreis Lippe) als untere Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, während die Bezirksregierung in Detmold als obere Aufsichtsbehörde tätig ist.
Zu ihrer Aufgabe gehören die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Informierung der betroffenen Personen, Bearbeitung von Beschwerden, Amtshilfe und Tätigkeitsberichte. Eine Rechtsaufsichtsbeschwerde, auch Kommunalbeschwerde genannt, ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem Bürger eine Verletzung von gesetzlichen Vorschriften durch eine Kommune rügen können.
Ablauf des Verfahrens
- Einreichung: Der Bürger reicht die Beschwerde schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, zum Beispiel dem Kreis Lippe oder der Bezirksregierung Detmold, ein.
- Form und Frist: Das Verfahren ist an keine bestimmte Form oder Frist gebunden, muss aber den Sachverhalt und den vermuteten Rechtsverstoß klar benennen.
- Vorprüfung: Die Aufsichtsbehörde prüft, ob sie überhaupt zuständig ist und ob ein Anfangsverdacht für einen Rechtsverstoß vorliegt.
- Stellungnahme: Die betroffene Kommune erhält die Gelegenheit, sich innerhalb einer gesetzten Frist zu den Vorwürfen zu äußern.
- Sachverhaltsaufklärung: Die Behörde fordert bei Bedarf Akten an oder nimmt Einsicht in die Rats- und Ausschussprotokolle.
- Entscheidung: Die Aufsichtsbehörde stellt fest, ob das Handeln der Kommune rechtmäßig war oder ob ein Einschreiten erforderlich ist.
- Bescheid: Der Beschwerdeführer erhält eine abschließende Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.





