Kreis Lippe. Die LIPPISCHE WOCHENZEITUNG berichtete am 7. Juni über eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Kalletaler Bürgermeister, die Anfang April an die Kommunalaufsicht gegangen ist. Erst auf Nachfrage nach circa zwei Wochen reagierte damals die Behörde und sandte eine Eingangsbestätigung.
Bis Anfang des Monats Juni hörte der Beschwerdeführer dann nichts mehr von der Behörde. Jetzt, nachdem der Vorgang durch die LWZ-Berichterstattung öffentlich wurde, reagierte die Behörde zwei Tage später und antwortete mit einer Mail vom 9. Juni.
Daraus geht hervor, dass der Bürgermeister der Gemeinde Kalletal erst am 3. und 29. Mai eine Antwort auf die Beschwerde gegeben hatte. Der Tenor der Antwort der Aufsichtsbehörde ist, dass der Bürgermeister in beiden vorgetragenen Fällen frei von Schuld ist.
Bei dem angezeigten Vorfall aus der Ratssitzung des Kalletaler Rates am 26. März (Tagesordnungspunkt 11: die Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit), an dem zwei Ratsmitglieder nicht hätten mitstimmen dürfen, weil sie befangen waren, erschien zwei Tage später nicht nur auf der Facebookseite der SPD Kalletal eine Hetzgrafik, die genau auf diesen Tatbestand hinwies, sondern der Bürgermeister postete die Abstimmung auf seiner eigenen Seite ebenfalls und feiert es als großen Erfolg.
Die Aufsichtsbehörde vertritt die Meinung: „Selbst wenn von einem Ausschließungstatbestand gemäß § 31 GO NRW ausgegangen werden würde, hätte dieser Umstand im vorliegenden Fall wegen § 31 Absatz 6 GO NRW nicht zur Unwirksamkeit des Beschlusses geführt. Denn § 31 Absatz 6 GO NRW besagt, dass die Mitwirkung eines wegen Befangenheit Betroffenen nach Beendigung der Abstimmung nur geltend gemacht werden kann, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war…“ Und weiter: „Eine Verpflichtung des Bürgermeisters, den in Rede stehenden Beschluss zu beanstanden, bestand daher nicht.“
Den zweiten Teil der Beschwerde, in dem es um die Abstimmung vor etwa einem Jahr zum MVZ Kalletal ging, bei der der Beschluss mit der Stimme eines zu Unrecht im Rat sitzenden SPD-Ratsmitgliedes getroffen wurde, beantwortet die Kommunalaufsicht folgendermaßen: „… Soweit Sie in Ihrer Beschwerdeschrift weiter ausführen, bei der Abstimmung zum MVZ Kalletal vor etwa einem Jahr sei der Beschluss mit der Stimme eines zu Unrecht im Rat sitzenden SPD-Ratsmitgliedes getroffen worden, gehe ich davon aus, dass Sie auf den Beschluss des Rates der Gemeinde Kalletal vom 04.07.2024 zu Punkt 6 der Sitzung abheben. Damals war unter Beteiligung der Kommunalaufsicht festgestellt worden, dass die in Rede stehende Mitwirkung im Sinne von § 40 Absatz 3 Satz 2 Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit der unter Beteiligung dieser Person gefassten Beschlüsse hat. Hinsichtlich dieses Beschlusses des Rates vom 04.07.2026 zu TOP 6 bestand und besteht also kein Korrekturbedarf …“
Fazit: Ein für die Gemeinde wichtiger Beschluss, der mit einer Stimme Mehrheit getroffen wurde, ist laut der Kommunalaufsicht Lippe auch rechtens, obwohl er mit der Stimme eines nicht gewählten Ratsmitgliedes der Mehrheitsparteien gefasst wurde.
Und im Fall der Abstimmung mit den beiden Betroffenen des Tagesordnungspunktes sieht die selbe Aufsichtsbehörde nicht den Fehler beim Bürgermeister, der dies hätte beanstanden müssen, sondern bei den beiden unerfahrenen Ratsmitgliedern, die sich hätten melden müssen. Eine erstaunliche Sichtweise und Auslegung der Gemeindeordnung.
Übrigens: Der Kalletaler Bürgermeister hat seinem MVZ jetzt einen neuen Namen verpasst. Er nennt es jetzt auf seinem eigenen Facebook-Kanal ”Medical Care Center Kalletal”. Ob dies die finanziellen Probleme behebt, die auch weiterhin zu erwarten sind, bleibt offen.
Im Gespräch mit der LWZ deutet der mögliche neue Geschäftsführer des MVZ, der ehemalige Landrat des Kreises Herford, Jürgen Müller, damals schon an, dass die im Januar bewilligten 300.000 Euro wohl nicht reichen werden.





