
Horn-Bad Meinberg/Münster/Düsseldorf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat den Bebauungsplan BE 10 „Der Industriepark Lippe“ der Stadt Horn-Bad Meinberg für unwirksam erklärt. Damit fehlt die planungsrechtliche Grundlage für das groß angelegte Logistikzentrum des US-Konzerns Amazon.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Normenkontrollklage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die im Jahr 2023 eingereicht worden war. Mit dem nun ergangenen Urteil hat das Gericht die Aufhebung des Bebauungsplans bestätigt.
Nach Einschätzung des BUND habe die Stadt Horn-Bad Meinberg bei der Aufstellung des Plans wesentliche rechtliche Anforderungen missachtet. Der Landesvorsitzende Holger Sticht kritisierte, das Projekt sei auf einer rechtswidrigen Grundlage vorangetrieben worden, was das Gericht nun eindeutig festgestellt habe.
Kern der gerichtlichen Entscheidung ist ein erheblicher Fehler bei der Festlegung der sogenannten Lärmkontingentierung. Dieser Mangel wurde vom OVG als so gravierend bewertet, dass die gesamte Konzeption des Bebauungsplans als rechtswidrig eingestuft wurde. Aufgrund dieser grundlegenden Beanstandung sah sich das Gericht nicht veranlasst, weitere vom BUND vorgebrachte Kritikpunkte im Detail zu prüfen. Dazu gehörten insbesondere Einwände hinsichtlich der Flächeninanspruchnahme sowie des vorgesehenen Ausgleichs zum Schutz von Natur und Umwelt.
Mit der vollständigen Unwirksamkeit des Bebauungsplans muss die Planung für den „Industriepark Lippe“ nun von Grund auf neu aufgestellt werden. Der BUND erwartet in diesem Zusammenhang, dass die bereits eingetretenen Eingriffe in Natur und Landschaft stärker berücksichtigt und umfassender ausgeglichen werden. Konkret geht es um die bereits erfolgte Naturzerstörung und Flächenversiegelung auf dem rund 23 Hektar großen Areal, das in etwa der Größe von 32 Fußballfeldern entspricht.
Nach Auffassung des Umweltverbandes müssen bei einer Neuplanung insbesondere die erheblichen Eingriffe in angrenzende Bachtäler sowie in Biotopverbundflächen stärker beachtet werden. Auch die zusätzlichen Belastungen für die Bevölkerung durch zunehmenden Liefer- und Pendelverkehr seien bislang unzureichend berücksichtigt worden.
Die Entscheidung des Gerichts hat darüber hinaus weitreichende Konsequenzen für bereits erteilte Genehmigungen. Mit dem Wegfall des Bebauungsplans gelten auch die Baugenehmigungen für das Amazon-Logistikzentrum sowie für weitere Betriebe als rechtswidrig. Das Logistikzentrum war im August 2024 in Betrieb genommen worden. Nun sind die zuständigen Behörden gefordert, die sich daraus ergebenden rechtlichen und praktischen Auswirkungen zu prüfen. Nach Ansicht des BUND könnten in diesem Zusammenhang auch Betriebsbeschränkungen in Betracht kommen.
Der Umweltverband kündigte an, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und die kommenden Planungsverfahren kritisch, aber konstruktiv zu begleiten, insbesondere mit Blick auf die Belange von Natur- und Umweltschutz.



