Düsseldorf/Kreis Lippe. Die Modernisierung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen kann starten. Nachdem der Schulausschuss des Landtags der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung zugestimmt hat, tritt die Neuregelung zum 1. August 2027 in Kraft. Damit erhalten die Schulen nach Angaben des Ministeriums für Schule und Bildung frühzeitig Planungssicherheit für die Umsetzung der Reform.
Ziel der Neuausrichtung soll es sein, die gymnasiale Oberstufe an veränderte Anforderungen in Studium, Ausbildung und Beruf anzupassen, ohne das Niveau der Allgemeinen Hochschulreife zu verändern. Schulministerin Dorothee Feller betont, dass mit der Reform ein zeitgemäßer Rahmen für erfolgreiches Lernen geschaffen werde.
Neben der Sicherung des hohen Anspruchs des Abiturs sollen insbesondere Kompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Präsentieren und projektorientiertes Lernen stärker gefördert werden. Zugleich kündigte die Ministerin umfangreiche Unterstützungsangebote für die Schulen an. Diese sollen den Veränderungsprozess begleiten und den Bildungseinrichtungen ausreichend Zeit geben, die Neuerungen vorzubereiten.
Schulen werden frühzeitig vorbereitet
Nach Angaben des Ministeriums wurden die Schulen bereits über das weitere Verfahren und die nächsten Schritte informiert. Im Bildungsportal des Landes stehen umfangreiche Informations- und Unterstützungsmaterialien bereit. Dazu gehören unter anderem Handreichungen zum neuen Projektkurs sowie zum neuen fünften Abiturfach. Weitere Materialien sollen zeitnah ergänzt werden.
Ergänzend sind im ersten Schulhalbjahr 2026/27 landesweite Implementationsveranstaltungen geplant. Sie richten sich an die Schulen und ermöglichen einen direkten Austausch über die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie die angepassten Kernlehrpläne. Ziel ist es, die Schulen praxisnah auf die Einführung der reformierten Oberstufe vorzubereiten.
Präsentationsprüfung wird fünftes Abiturfach
Zu den zentralen Neuerungen gehört die Einführung eines neuen Prüfungsformats im Abitur. Künftig sollen Präsentationsprüfungen als neues fünftes Abiturfach die bisherigen schriftlichen und mündlichen Prüfungen der ersten vier Abiturfächer ergänzen. Alternativ bleibt auf Antrag weiterhin die Möglichkeit bestehen, eine besondere Lernleistung als fünfte Prüfungskomponente einzubringen.
Für die Präsentationsprüfung bereiten die Schüler eine Präsentation vor, visualisieren Inhalte und halten einen Vortrag. Anschließend folgt ein Fachgespräch. Beide Prüfungsteile dauern zusammen mindestens 20 und höchstens 30 Minuten. Auch Gruppenprüfungen sind möglich, wobei sich die Prüfungsdauer entsprechend verlängert.
Das neue fünfte Abiturfach soll zugleich mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Oberstufe schaffen. Zusätzliche Fächerkombinationen sollen den Schülern ermöglichen, individuelle Begabungen und Interessen stärker in ihre Abiturprüfung einzubringen.
Verbindliche Projektkurse in Qualifikationsphase
Ebenfalls neu sind verbindliche Projektkurse im Umfang von drei Wochenstunden im zweiten Jahr der Qualifikationsphase. Sie dienen insbesondere der Vorbereitung auf die Präsentationsprüfungen und sollen wissenschaftspropädeutisches sowie projektorientiertes Lernen fördern.
Die Schüler arbeiten dabei allein oder in Gruppen an eigenen Vorhaben. Entstehen können beispielsweise künstlerische Arbeiten, kleinere wissenschaftliche Studien, technische Modelle oder naturwissenschaftliche Experimente.
Neue Leistungsnachweise ersetzen Klausuren
Mit den sogenannten gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen (GKL) wird zudem ein weiteres neues Element eingeführt. Dabei handelt es sich um praktische, schriftliche oder mündliche Ergebnisse kleinerer Unterrichtsprojekte.
Als Beispiele nennt das Ministerium musikalische Gestaltungen, Debattenbeiträge oder Experteninterviews. Die GKL ersetzen künftig jeweils eine Klausur in drei Fächern aus unterschiedlichen Aufgabenfeldern, sowohl in der Einführungsphase als auch in der Qualifikationsphase.
Künstliche Intelligenz darf eingesetzt werden
Eine wichtige Rolle spielt künftig auch der Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Bei der Erstellung von Produkten für die Präsentationsprüfung sowie bei den gleichwertigen komplexen Leistungsnachweisen dürfen Schüler KI einsetzen, sofern dies vorgesehen ist.
Voraussetzung ist jedoch, dass Art und Umfang der Nutzung kenntlich gemacht werden. Darüber hinaus muss der Einsatz von KI bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt werden.
Einheitliche und kürzere Klausurzeiten
Teil der Reform sind außerdem neue Regelungen für die Dauer von Klausuren. Künftig gelten landesweit einheitliche Zeiten:
- Einführungsphase: 90 Minuten
- Erstes Jahr der Qualifikationsphase (Grundkurs): 90 Minuten
- Erstes Jahr der Qualifikationsphase (Leistungskurs): 135 Minuten
- Zweites Jahr der Qualifikationsphase (Grundkurs): 135 Minuten
- Zweites Jahr der Qualifikationsphase (Leistungskurs): 180 Minuten
Unverändert bleiben die bundesweiten Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Abiturprüfungen und die sogenannten Vorabiturklausuren.
Neue Abiturprüfungen ab 2030
Die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt gemeinsam mit 38 neuen Kernlehrplänen in Kraft. Betroffen sind erstmals die Schüler, die zum Schuljahr 2027/28 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Sie werden ihre Abiturprüfungen nach den neuen Regelungen im Jahr 2030 ablegen.
Schulministerin Dorothee Feller würdigte zum Abschluss den intensiven Austausch der vergangenen Jahre. Der gemeinsame Prozess habe sich gelohnt. Mit der Reform werde die gymnasiale Oberstufe fit für die Zukunft gemacht. Gleichzeitig erhielten die Lehrkräfte ausreichend Raum, die Neuerungen umzusetzen und die Schüler künftig noch besser auf Ausbildung, Studium und Beruf vorzubereiten.






