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Gütersloh. Eine intensive Kontrollaktion rund um E-Scooter hat die Polizei am Dienstag, 30. September, in Gütersloh durchgeführt. Insbesondere in der Innenstadt nahmen die Einsatzkräfte zahlreiche Verkehrsteilnehmer unter die Lupe. Die Bilanz nach fünfeinhalb Stunden: Insgesamt wurden 63 Verstöße geahndet. Drei E-Scooter-Fahrenden mussten wegen des Verdachts auf Drogenkonsum Blutproben abgenommen werden.


Zwischen 12 und 17.30 Uhr hielt die Polizei zahlreiche Personen an. Schwerpunkte der Kontrollen waren zunächst die Berliner Straße, der Berliner Platz, die Münsterstraße und die Blessenstätte. Im Laufe des Nachmittags weitete die Polizei ihre Kontrollen auf die umliegenden Straßen aus.

Auch an der Marienfelder Straße waren die Einsatzkräfte tätig. Dort hatte es zuvor mehrfach Beschwerden gegeben. Bei den Kontrollen stellte die Polizei ebenfalls Verstöße fest, die entsprechend geahndet wurden.

Den mit Abstand größten Anteil machten E-Scooter-Fahrende aus, die unerlaubt durch die Fußgängerzone fuhren. In diesem Zusammenhang registrierte die Polizei 27 Verstöße. Doch auch Fahrradfahrer hielten sich nicht durchweg an die geltenden Regeln: 19 von ihnen wurden dabei erwischt, wie sie mit ihren Rädern durch den für sie gesperrten Bereich der Fußgängerzone fuhren.

Darüber hinaus stellten die Beamten eine Reihe weiterer Verstöße fest. Dazu gehörten das vorschriftswidrige Befahren von Gehwegen, die Nutzung von Handys während der Fahrt und das Fahren auf Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Außerdem wurden Personen auf E-Scootern befördert, obwohl dies nicht erlaubt ist.

In drei Fällen hatte die Kontrolle weitergehende Konsequenzen: Drei E-Scooter-Fahrenden wurden Blutproben abgenommen, weil sie unter dem Einfluss von Drogen gefahren sein sollen.

Bei zwei kontrollierten E-Scootern fehlte zudem der gültige Pflichtversicherungsschutz. In einem dieser Fälle stellten die Beamten darüber hinaus ein gefälschtes Kennzeichen fest.

Die Polizei wertet die hohe Zahl der festgestellten Verstöße als Beleg dafür, dass entsprechende E-Scooter-Kontrollen notwendig seien. Sie sollen insbesondere dazu beitragen, die Sicherheit der meist jungen Nutzer zu erhöhen. Nach Einschätzung der Polizei können E-Scooter nur dann sinnvolle Fortbewegungsmittel sein, wenn ihre Nutzer die geltenden Regeln beachten und sich rücksichtsvoll im Straßenverkehr bewegen.

Während die Kontrollen bei Passanten auf große Zustimmung stießen, fiel die Reaktion bei den Kontrollierten erwartungsgemäß anders aus. In einem Fall ging sie über bloßen Unmut hinaus: Gegen einen Jugendlichen leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung ein.