Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Düsseldorf. Hohe Kerosinpreise, Streiks und ein begrenztes Flugangebot sorgen derzeit für steigende Ticketpreise. Mit Blick auf die bevorstehenden Herbstferien stellt sich für viele Urlauber die Frage, wie sich bei Flugreisen dennoch Geld sparen lässt.


Die Verbraucherzentrale NRW rät dazu, Angebote sorgfältig zu vergleichen, versteckte Zusatzkosten zu beachten und die eigenen Rechte als Fluggast zu kennen.

„Auch wenn Flugreisen derzeit oft teurer sind, sollten Verbraucher nicht vorschnell buchen oder auf wichtige Leistungen verzichten. Wer Preise vergleicht, Zusatzkosten im Blick behält und seine Fluggastrechte kennt, kann Ausgaben vermeiden und im Ernstfall Geld einfordern“, sagt Iwona Husemann, Juristin und Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Preise vergleichen und flexibel bleiben

Flugpreise können sich innerhalb kurzer Zeit deutlich verändern. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Angebote verschiedener Fluggesellschaften und Buchungsportale miteinander zu vergleichen. Wer bei Reisedatum oder Abflugort flexibel ist, hat häufig bessere Chancen auf günstigere Verbindungen.

Dabei sollten Reisende nicht allein auf den ausgewiesenen Ticketpreis achten. Kosten für Aufgabegepäck, Sitzplatzreservierungen oder bestimmte Zahlungsmethoden können vermeintliche Schnäppchen nachträglich deutlich verteuern.

Zusatzkosten vor Buchung prüfen

Besonders bei günstigen Tarifen sind Umbuchungen oder Stornierungen oftmals gar nicht oder nur gegen hohe Gebühren möglich. Wer unsicher ist, ob sich die Reisepläne noch ändern könnten, sollte die Tarifbedingungen genau prüfen. Ein zunächst teurer wirkender Flex-Tarif kann sich unter Umständen als die wirtschaftlichere Wahl erweisen.

Fluggastrechte gelten weiterhin

Unabhängig von den aktuellen Ticketpreisen bleiben die europäischen Fluggastrechte bestehen. Kommt ein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort an, wird kurzfristig annulliert oder wird Passagieren wegen einer Überbuchung die Mitnahme verweigert, können je nach Einzelfall Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden.

Darüber hinaus sind Fluggesellschaften bei längeren Wartezeiten verpflichtet, Betreuungsleistungen bereitzustellen. Dazu gehören beispielsweise Getränke, Mahlzeiten oder, falls erforderlich, eine Hotelübernachtung einschließlich Transfer, etwa wenn der Abflug erst am folgenden Tag möglich ist.

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht allerdings, wenn die Airline nachweisen kann, dass außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände vorlagen. Dazu zählen etwa Terrorwarnungen oder extreme Wetterlagen.

Kostenlose Prüfung möglicher Ansprüche

Nach einer Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung sollten Reisende ihre Bordkarten, Buchungsunterlagen und Belege sorgfältig aufbewahren. Die Verbraucherzentrale NRW verweist auf ihre kostenlose Flugärger-App. Damit können Betroffene überprüfen, ob ihnen eine Entschädigung zusteht, mögliche Ansprüche berechnen und diese direkt gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.

Bei komplizierteren Fällen bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW zusätzliche Unterstützung an.


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