Düsseldorf. Smart Glasses gelten als eine der spannendsten Entwicklungen im Bereich vernetzter Alltagstechnologie. Die Brillen, die je nach Modell mit Kameras, Mikrofonen, Lautsprechern, Sprachsteuerung und Funktionen künstlicher Intelligenz ausgestattet sind, ermöglichen Foto- und Videoaufnahmen, Kommunikation sowie den direkten Zugriff auf digitale Dienste. Gleichzeitig werfen sie erhebliche Fragen zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes auf.
Die Juristin und Datenschutzexpertin Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW sieht bei der Nutzung der sogenannten Smart Glasses sowohl für Träger als auch für unbeteiligte Dritte Risiken. Da die Geräte Aufnahmen deutlich unauffälliger ermöglichen als Smartphones, werde zunehmend über klare Grenzen und strengere Vorgaben für ihren Einsatz diskutiert.
Vor Kauf genau informieren
Nach Einschätzung der Expertin sollten Verbraucher bereits vor dem Kauf sorgfältig prüfen, über welche Funktionen ein Modell verfügt. Von besonderer Bedeutung sei die Frage, ob andere Menschen zuverlässig erkennen können, wenn sie aufgenommen werden.
Viele Modelle verfügen zwar über ein LED-Signal, das eine laufende Aufnahme anzeigen soll. Dieses könne jedoch je nach Entfernung, Blickwinkel oder Lichtverhältnissen nur schwer oder gar nicht wahrgenommen werden. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Für die Träger könne daraus unter Umständen sogar ein Haftungsrisiko entstehen.
Ebenso empfiehlt die Verbraucherzentrale einen kritischen Blick auf die zugehörigen Apps. Ist dort die Nutzung personenbezogener Daten für das Training von KI-Systemen aktiviert, sollte diese Funktion vorsorglich deaktiviert werden.
Umfangreiche Datenerfassung
Smart Glasses sammeln je nach Ausstattung eine Vielzahl sensibler Daten. Dazu gehören Fotos, Videos und Tonaufnahmen. Mehrere integrierte Mikrofone können Gespräche erfassen, während aufgenommene Bilder und Videos Personen identifizierbar darstellen können.
Hinzu kommen Sprachbefehle zur Steuerung der Geräte sowie Anfragen an KI-Dienste. Über die Begleit-Apps können zudem Transkripte, Audiomitschnitte und Antworten gespeichert werden. Darüber hinaus erfassen die Systeme Metadaten, etwa Zeit und Ort einer Aufnahme, Informationen über das Nutzungsverhalten, gekoppelte Geräte und verknüpfte Nutzerkonten.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale können diese Daten auch für kommerzielle Zwecke sowie zum Training von KI-Systemen verwendet werden. Dadurch würden nicht nur Informationen der Nutzenden selbst, sondern auch Daten von aufgenommenen Personen verarbeitet.
Besondere Vorsicht bei Aufnahmen
Wer Smart Glasses nutzt, sollte laut Verbraucherzentrale besonders darauf achten, andere Menschen nicht heimlich aufzunehmen. Außerhalb des privaten Umfeldes sollten Betroffene vor Beginn einer Aufnahme ausdrücklich informiert werden. Nach Möglichkeit sollte zudem eine Zustimmung eingeholt werden.
Geraten Personen unbeabsichtigt ins Bild, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Kamera abzuwenden oder die Aufnahme zu beenden. Besondere Vorsicht sei auch bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken geboten, da hierfür in der Regel die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich ist.
Von Aufnahmen an sensiblen Orten rät die Verbraucherzentrale grundsätzlich ab. Dazu zählen unter anderem Saunen, Schwimmbäder, Gotteshäuser, Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime, Kindertagesstätten und Schulen. Auch Hausordnungen oder Hausverbote können das Tragen solcher Brillen untersagen.
Heimliche Tonaufnahmen können strafbar sein
Besonders deutlich verweist die Verbraucherzentrale auf die rechtlichen Grenzen der Technik. Heimliche Aufzeichnungen nicht öffentlich gesprochener Worte können strafbar sein. Gleiches gilt für bestimmte Bildaufnahmen, etwa in Wohnungen oder von Personen in hilflosen Situationen.
Nach Einschätzung von Datenschutzaufsichtsbehörden sei eine vollständig datenschutzkonforme Nutzung solcher Geräte je nach Modell nur schwer möglich.
Hersteller in der Verantwortung
Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW darf die Verantwortung jedoch nicht allein bei den Nutzerinnen und Nutzern liegen. Vielmehr seien die Anbieter gefordert, ihre Produkte nach den Grundsätzen „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ zu entwickeln. Datenschutz müsse bereits bei der Konzeption berücksichtigt werden, während datenschutzfreundliche Einstellungen standardmäßig aktiviert sein sollten.
Mit der zunehmenden Verbreitung intelligenter Brillen dürfte die Debatte über den Ausgleich zwischen technischer Innovation und dem Schutz der Privatsphäre weiter an Bedeutung gewinnen. Gerade weil Smart Glasses nahezu unbemerkt Daten erfassen können, stehen Hersteller, Gesetzgeber und Nutzer gleichermaßen vor der Herausforderung, einen verantwortungsvollen Umgang mit der neuen Technologie sicherzustellen.






