Sanierungsgebiet Schötmar: Stadt will problematische Veränderungen unterbinden

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Bad Salzuflen-Schötmar. Um die Attraktivität des Ortsteils Schötmar nicht weiter fallen zu lassen, hat die Stadt Bad Salzuflen im September 2022 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Schötmar beschlossen. Diese Satzung ist seit dem 24. Dezember 2022 in Kraft und hat eine Laufzeit von 15 Jahren.

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Um weiteren Wildwuchs, Verfall und nicht gewollte Entwicklungen zu verhindern, werden alle Grundstücksbesitzer im Sanierungsgebiet in den kommenden Wochen Post vom Grundbuchamt bekommen.

Darin wird ihnen mitgeteilt, dass ein Sanierungsvermerk für die Dauer der Satzungslaufzeit in ihrem Grundbuch eingetragen wird. Die betroffenen Grundstücke werden hierdurch jedoch nicht belastet.

„Vielmehr handelt es sich um eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstückverkehr“, wie Bürgermeister Dirk Tolkemitt nun auf einer Pressekonferenz erklärte.

Rechtliche Veränderung der Grundstückseintragungen

Mit dem Sanierungsvermerk ist eine rechtliche Veränderung der Grundstückseintragungen nur mit Zustimmung der Stadt möglich. Das bedeutet, dass bei allen Verkäufen zuerst die Stadt gefragt werden muss, sie hat ein Vorkaufsrecht.

Die Stadt will mit der Maßnahme zwei Dinge erreichen: Negative Einflüsse im städtebaulichen Verfahren verhindern und Besitzer von Immobilen dazu bringen, diese auch zu renovieren und nicht verfallen zu lassen. Sozusagen mit entsprechendem Druck für den Erhalt zu sorgen.

Steuerliche Abschreibung

Wie Bürgermeister Tolkemitt sagte, gäbe es jetzt auch die Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen über eine erhöhte steuerliche Abschreibung, nach zwölf Jahren 100 Prozent, beim Finanzamt geltend zu machen. Allerdings fallen reine Schönheitsreparaturen nicht darunter, es müssen schon förderfähige Maßnahmen sein.

Anlaufstelle für Betroffene

Um die Grundstücks- und Hausbesitzer zu unterstützen, wird die Stadt eine Anlaufstelle für Betroffene einrichten. Die Sanierungsstelle Bad Salzuflen ist dann unter der Telefonnummer 05222-952662, per E-Mail oder während der Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar.

Genehmigungsbedürftig sind ab sofort geplante Änderungen von baulichen Anlagen und Nutzungsänderungen, die Veräußerung des Grundstückes sowie alle im Zusammenhang mit dem Grundstück bestehenden Veränderungen von Baulasten, Grunddienstbarkeiten oder der Teilung eines Grundstückes.

Eigentümer werden eingeladen

„Wir werden die betroffenen Eigentümer in den kommenden Tagen und Wochen über alle Fragen zur Satzung informieren und zusätzlich zu einer Infoveranstaltung im März einladen. Kosten entstehen den Eigentümern für den Ein- und Austrag im Grundbuch nicht.

Zur Unterstützung der Eigentümer im Falle einer Sanierung haben wir die Förderung von Stadtteilarchitekten im Quartiersmanagement beantragt“, erläutert der Bürgermeister.

Zusätzliche Informationen rund um das Sanierungsgebiet sind im Internet zu finden. (rto)

 

 

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