Niedrige Pegelstände in lippischen Gewässern: Bürger sollen auf Wasserentnahme verzichten

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Symbolfoto: Adobe Stock

Kreis Lippe. Die anhaltende Trockenheit macht sich auch in den Seen, Flüssen und Bächen im Kreis Lippe bemerkbar. Die Folgen sind unter anderem niedrige Pegelstände, vermehrte Algenbildung und Sauerstoffmangel in Fischteichen.

Darauf macht die Untere Wasserbehörde des Kreises Lippe aufmerksam.

Niedrige Pegel

Die Wasserstände in den größeren lippischen Gewässern wie Werre oder Emmer werden mehrfach am Tag anhand der Pegelstände von den Mitarbeitern des Kreises Lippe kontrolliert.

„Derzeit liegen wir an den meisten Pegeln nur noch knapp über dem mittleren Niedrigwasserstand“, erklärt Olrik Meyer, Leiter des Fachbereichs Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Mobilität, zu dem auch die Untere Wasserbehörde des Kreises Lippe gehört.

„Der Pegelstand ist ein Hinweis auf niedrige Abflüsse, bedeutet aber nicht gleich, dass dieser Abfluss sofort kritisch ist. Daher tauschen wir uns zur Beurteilung der jeweiligen örtlichen Situation mit anderen Fachbehörden aus“, ergänzt er.

Sollte der mittlere Niedrigwasserstand in den kommenden Tagen anhaltend deutlich unterschritten werden und auch Regenfälle nicht zu einem Anstieg führen, wird der Kreis Lippe dort eingreifen und die Wasserentnahme aus den hiesigen Gewässern durch eine Verfügung einschränken. Darauf haben sich Wasserbehörde, Naturschutzbehörde, Fischereibehörde und Veterinäramt des Kreises Lippe verständigt.

Auf Wasserentnahme verzichten

Wie beschrieben, liegen die Pegelstände derzeit zwar noch knapp über dem mittleren Niedrigwasserstand. Dennoch bittet die Untere Wasserbehörde schon jetzt die Bürger, nur noch sehr sparsam Wasser aus den hiesigen Gewässern zu entnehmen, beziehungsweise ganz darauf zu verzichten. Denn aufgrund der niedrigen Abflüsse steigen die Wassertemperaturen an, wodurch sich die Gefahr von Fischsterben erhöht.

Jüngst hatte der Kreis Lippe auch der von Amazon beauftragten Baufirma gestattet, zur Staubbindung auf der Baustelle in Belle vorübergehend Wasser aus dem Ablauf hinter der Staumauer des Schiedersees zu entnehmen. Dies darf ab sofort nur noch in direkter und jeweiliger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde geschehen.

Algenbildung

Viel Sonnenschein und hohe Temperaturen begünstigen erneut das Algenwachstum in zahlreichen stehenden Gewässern. Diese Entwicklung ist auch im Schiedersee zu beobachten. Einige von den rund 2.000 Blaualgenarten stellen durch Bildung von Stoffwechselprodukten ein Risiko für Menschen und Tiere dar.

Besonders Kinder und Hunde sind gefährdet, aber auch bei empfindlichen Personen kann es bei Kontakt mit dem Seewasser zu Hautreizungen kommen. Kinder sollten daher nicht im Wasser oder in Ufernähe spielen. Hunde sollten keinesfalls Seewasser trinken. In diesem Zusammenhang weist der Kreis Lippe noch einmal auf das bestehende Badeverbot im Schiedersee und in anderen Gewässern hin.

Probleme für Fischteiche

Die trockene Witterung macht auch den in Teichen lebenden Fischen zu schaffen. In solchen Gewässern kann es durch die hohen Temperaturen zu Wasserknappheit, Wassermangel oder verminderter Sauerstoffsättigung kommen.

Daher weist das Veterinäramt des Kreises Lippe die Inhaber oder Pächter von Angel- und Fischteichen darauf hin, in den genannten Fällen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Denn: Wer Angelteiche bewirtschaftet und Fische darin hält, ist nach dem Tierschutzgesetz dazu verpflichtet, seine Fische deren Bedürfnissen entsprechend zu halten und auch zu schützen.

Was bedeutet der mittlere Niedrigwasserstand?

Der mittlere Niedrigwasserstand (MNW) ist für Behörden und Experten ein wichtiger Indikator für den Wasserabfluss – er bedeutet aber nicht automatisch, dass zu wenig Wasser vorhanden ist. Der MNW ist vielmehr der Wasserstand an einem Pegel, welcher sich als Mittelwert aus den jeweiligen niedrigsten Wasserständen der einzelnen Jahre eines bestimmten Zeitraumes ergibt.

Bei der Ermittlung sind sowohl Jahre mit ausreichenden Abflüssen, als auch mit sehr geringen Abflüssen berücksichtigt. Der MNW entspricht somit nicht dem niedrigsten gemessenen Wasserstand. Sinkt der Pegel an einzelnen Tagen unter den MNW, muss deshalb nicht immer umgehend gehandelt werden. Erst, wenn der MNW über längere Zeit unterschritten wird, schreiten die Behörden ein und untersagen beispielsweise die Wasserentnahme. (lwz)