Ermittlungen im Bielefelder Rockermilieu: SEK stürmt falsche Wohnung

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Symbolfoto: Adobe Stock

Kreis Lippe/Bielefeld. Spezialeinsatzkräfte der Polizei Bielefeld haben am Mittwoch, 26. Juli, Durchsuchungen im Rockermilieu durchgeführt.

Dabei öffnete die Polizei irrtümlich eine falsche Wohnung. Die von dem Wohnungsinhaber erhobenen Vorwürfe unverhältnismäßiger Gewalt der Einsatzkräfte lässt die Polizei Bielefeld strafrechtlich überprüfen.

Bei dem Einsatz in mehreren Objekten in der Bielefelder Innenstadt war nicht auszuschließen, dass die Tatverdächtigen, gegen die sich der Einsatz richtete, im Besitz von Waffen sind. Daher setzte die Polizei Spezialeinsatzkräfte ein.

Die Maßnahmen hatten das Ziel, in einem Verfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung Beweismittel aufzufinden und drei Haftbefehle zu vollstrecken. In einem Objekt an der Straße „Am Grünen Winkel“ öffnete die Polizei irrtümlich eine falsche Wohnung.

Dabei wurde der 35-jährige Wohnungsinhaber leicht verletzt und vorsorglich zusammen mit seiner ebenfalls in der Wohnung anwesenden 34-jährigen Ehefrau in ein Krankenhaus gebracht.

Die Polizei Bielefeld bedauere es sehr, dass bei einem Polizeieinsatz ein Unbeteiligter verletzt wurde. Polizeipräsidentin Dr. Sandra Müller-Steinhauer entschuldigte sich am 26. Juli persönlich im Krankenhaus bei den Betroffenen.

Ihnen wurden seitens der Polizei Bielefeld Hilfs- und Opferschutzangebote unterbreitet. Das Kommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz steht weiterhin in engem Kontakt mit den Betroffenen.

Der Einsatz werde intensiv nachbereitet, um zu überprüfen, wie es zu dem Irrtum kommen konnte und um ein solches Versehen zukünftig zu verhindern. Noch seien die Geschehnisse rund um das Eindringen der Polizei in die falsche Wohnung und die Verletzung des unbeteiligten Wohnungsinhabers unklar.

Den durch den Wohnungsinhaber erhobenen Vorwurf der unverhältnismäßigen Gewalt nimmt die Polizei Bielefeld ernst und hat unmittelbar nach dem Vorfall und dem Gespräch der Polizeipräsidentin mit den Geschädigten ein Strafverfahren zur Prüfung dieses Vorwurfs eingeleitet. Das Verfahren ist an die Staatsanwaltschaft Bielefeld übergeben worden. Disziplinare Ermittlungen sind abhängig vom Ausgang des Strafverfahrens.

Die Behörde sehe sich zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die durch irrtümliches Vorgehen im Einsatz entstanden sind und die durch die Geschädigten belastbar und gegebenenfalls attestiert dargelegt werden. Auch in diesem Fall sei die Behörde bereits mit der Schadenswiedergutmachung befasst. (lwz/Polizei Bielefeld)