Oerlinghausen. Mit der Richtlinie 2002/49/EG3 des europäischen Parlaments
(Umgebungslärmrichtlinie) hat die damalige Europäische Gemeinschaft ein
gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms
erarbeitet.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine turnusmäßige Überprüfung der
Lärmsituation und der bereits getroffenen Maßnahmen durch die Kommunen vor.
Aktuell läuft die Überprüfung des in 2018 erstellten Berichts (3. Stufe). Diese
erstreckt sich für den Straßenverkehr auf alle klassifizierten Hauptverkehrsstraßen
(Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen).
Die Stadt Oerlinghausen stellt für die öffentliche Beteiligung am Verfahren
Informationen auf der städtischen Internetseite zur Verfügung unter:
Bergstadt / Bauen+Umwelt / Lärmaktionsplanung.
Anregungen können bis zum 10. November im Fachbereich Bauen/Umwelt der Stadt
Oerlinghausen, Rathausplatz 1, 33813 Oerlinghausen in Schriftform abgegeben
werden. (lwz)