Horn-Bad Meinberg: Kostenlose Annahme von Baum- und Strauchschnitt

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Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Horn-Bad Meinberg. Die Stadt Horn-Bad Meinberg bietet ihren Bürgern wie schon in den vergangenen Jahren wieder die Möglichkeit, ihren Baum- und Strauchschnitt kostenlos abzugeben.

Die Aktion erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe (GAL). Am Freitag, 27. Oktober, von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Samstag, 28. Oktober, von 8.00 bis 12.00 Uhr ist die Abgabe wie üblich auf dem Schützenplatz am Eggestadion im Stadtteil Horn möglich.

Berechtigt sind ausschließlich Einwohner aus Horn-Bad Meinberg. Privathaushalte dürfen Mengen bis zu 6 cbm mit PKW oder PKW mit Anhänger anliefern. Anlieferungen von Gewerbetreibenden oder per LKW sowie aus anderen Kommunen werden grundsätzlich nicht angenommen. Gegebenenfalls ist der Nachweis über den Wohnsitz durch Vorlage
eines Personalausweises oder Reisepasses zu führen.

„Mit diesem Angebot wollen wir dem verbotenen Ablagern von Baum- und Strauchschnitt im Wald und in der freien Landschaft vorbeugen“, erklärt Henning Fiener vom Fachbereich Stadtwerke, Umwelt und öffentliche Einrichtungen der Stadt Horn-Bad Meinberg: „Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung geht auch eine umweltgerechte Verwertung einher.“
Denn eine Verbrennung des Materials ist nicht gestattet. Stattdessen wird der abgegebene
Grünschnitt aufbereitet und anschließend zu hochwertigem Kompostmaterial weiterverarbeitet.

Dementsprechend dürfen ausschließlich Baum- oder Strauchschnitt (Astdurchmesser max. 10 cm), Heckenschnitt und verholzte Pflanzenteile abgegeben werden. Zur weiteren Verarbeitung ungeeignetes Material, insbesondere Rasenschnitt, Laub, Wurzelabschnitte oder Ähnliches werden nicht abgenommen. „Die Annahme erfolgt nur nach vorheriger Prüfung der Abgabeberechtigung und des angelieferten Materials durch einen Mitarbeiter der Stadt Horn-Bad Meinberg“, erklärt Henning Fiener.

Außerhalb der Termine ist die Anlieferung am Eggestadion ebenso wie die Ablagerung dieser oder anderer Abfälle verboten. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass die Annahmefläche unbefestigt ist. Jegliche Haftung für daraus resultierende Schäden ist ausgeschlossen. (lwz)