Kreis Lippe. Raketen und Böller gehören für viele Menschen in Ostwestfalen-Lippe fest zum Jahreswechsel dazu. Der diesjährige Feuerwerksverkauf beginnt am Donnerstag, 28. Dezember, und endet am Samstag, 30. Dezember. Die Bezirksregierung wird Kontrollen des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk im Einzelhandel vor Ort durchführen.
Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. Nur zugelassene Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen. Die Feuerwerkskörper müssen mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein.
Händler müssen den erstmaligen Verkauf von Feuerwerkskörpern oder Änderungen der betrieblichen Verantwortlichkeiten der Bezirksregierung schriftlich anzeigen. Dazu kann ein entsprechendes Formular im Internet à Arbeitsschutz à Sprengstoffwesen genutzt werden.
Neben der korrekten Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und dem Vorliegen der Verkaufsanzeige wird die Bezirksregierung die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen wie beispielsweise das Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen überprüfen.
Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern Bußgelder. Das Überschreiten der höchstzulässigen Lagermengen stellt zudem eine Straftat dar.
Für das Silvesterfeuerwerk bietet der Handel Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Kategorie 1 an. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen.
Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden. Eltern sollten ihre Kinder diese Knaller sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen. Bei Feuerwerk der Kategorie 2 ist ein Sicherheitsabstand, in der Regel mindestens acht Meter, einzuhalten.
Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitshinweise beachten. (lwz)
- Redaktion
- Kontakt
Bereits zu Schulzeiten entdeckte Yves Brummel seine Leidenschaft für Journalismus, die er während seiner knapp neunjährigen Tätigkeit als Freier Mitarbeiter in der Lokalsportredaktion des Westfalen-Blatts in Gütersloh vertiefen durfte. Nach Stationen unter anderem in den Medienabteilungen von Arminia Bielefeld und Dr. Kurt Wolff sowie in der Sportkommunikation der Arvato-Medienfabrik landete er nach Abschluss seines Masterstudiums im Bereich Journalismus und Medienkommunikation als Freier Redakteur bei Lippe aktuell. Zudem war der gebürtige Gütersloher zu dieser Zeit für den Postillon in Lage tätig. Seit 2023 ist er Freier Redakteur bei der LWZ und schreibt für das Westfalen-Blatt in Schloß Holte-Stukenbrock.