Unzulässige Preiserhöhung? Sammelklage gegen DAZN

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Symbolbild. Foto: Sven Mandel/Wikimedia

Wien. Der Sport-Streamingdienst DAZN steht seit geraumer Zeit in der Kritik. Rund 500 Beschwerden registrierten etwa die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Jahr 2023 – fast siebenmal so viele wie im Vorjahr. Nun hat der vzbv eine Verbandsklage gegen DAZN eingereicht. Das berichtet unter anderem das Online-Portal Mimikama. 

Viele der Beschwerden drehen sich um die kurzfristigen und starken Preiserhöhungen, die der Streamingdienst im August 2022 eingeführt hatte. Die monatlichen Kosten für Bestandskunden wurden damals von 14,99 auf 29,99 Euro angehoben. Die Jahresgebühr sprang von 149,99 auf 274,99 Euro.

Zahlreiche Kunden wurden von der unmittelbar angekündigten Preiserhöhung und entsprechenden Belastung ihrer Zahlungsmittel überrumpelt. Die erschwerten Kündigungsbedingungen sorgten für weiteren Zorn.

Die Verbandsklage hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die von DAZN vorgenommenen Preiserhöhungen für unzulässig erklären zu lassen. Dadurch soll den betroffenen Verbrauchern eine Rückzahlung ermöglicht werden.

Laut vzbv seien die verwendeten Preiserhöhungsklauseln intransparent und unangemessen benachteiligend, sodass sie nach deutschem Verbraucherschutzrecht nicht zulässig sein dürften.

Davon betroffene Kunden können sich laut Mimikama der Klage anschließen und im Erfolgsfall auf eine Rückerstattung hoffen. Dafür ist eine Anmeldung für den News-Alert nötig. Dadurch werden sie über die Eröffnung des Klageregisters und weitere Schritte informiert. DAZN hat sich laut Mimikama noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.