Wie funktioniert eine Krankmeldung seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Dürfen Angestellte trotz Krankschreibung arbeiten, ein Vorstellungsgespräch wahrnehmen oder sogar verreisen?
Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Thienhaus von der Rechtsanwaltskanzlei Bietmann in Köln klärt die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer.
Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es seit Januar 2023 die elektronische Krankmeldung. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ärztlich feststellen lassen.
„Der Arzt übermittelt dann die Daten elektronisch an die Krankenkasse. Diese erstellt ihrerseits eine Meldung, die der Arbeitgeber elektronisch abrufen kann. Der Arbeitnehmer erhält weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier, um im Streitfall – zum Beispiel für den Fall einer technischen Störung im digitalen Abrufverfahren – die Erfüllung seiner Feststellungspflicht nachweisen zu können“, sagt die Partneranwältin der Roland-Versicherung.
Krankschreibung gleich Arbeitsverbot?
Husten und Fieber haben sich gebessert: jetzt schnell zurück an die Arbeit. Darf ein Arbeitnehmer trotz der Krankschreibung vom Arzt wieder zur Arbeit kommen? Dazu hat die Anwältin eine klare Antwort: „Eine Krankschreibung ist nicht mit einem Beschäftigungsverbot gleichzusetzen, sondern gibt nur eine Prognose über den voraussichtlichen Krankheitsverlauf. Trotz Krankschreibung zu arbeiten, ist daher grundsätzlich erlaubt. Nimmt der Mitarbeiter seine Arbeit frühzeitig wieder auf, ist er auch unfall- und krankenversichert.“
Genesungsurlaub dient der Erholung?
Die Genesung sollte bei einem krankgeschriebenen Menschen im Mittelpunkt stehen. Je nachdem, welche Erkrankung vorliegt, sind etwa ein Besuch im Restaurant, ein Konzertbesuch oder auch ein paar Tage am Meer durchaus gesundheitsfördernd und damit erlaubt.
„Auf der sicheren Seite sind Arbeitnehmer, die sich an die Anweisung ihres behandelnden Arztes halten“, so Thienhaus. Mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen sei nur zu rechnen, wenn Betroffene Aktivitäten durchführen, die der Genesung entgegenstehen.
Vorstellungsgespräch trotz Krankschreibung?
Wenn die Genesung durch ein Vorstellungsgespräch nicht beeinträchtigt wird, ist dies unter Umständen auch während einer Krankschreibung unbedenklich, beispielsweise bei Knochenbrüchen.
Entscheidend ist, dass sich Mitarbeiter während ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht gesundheitsschädigend verhalten. Ansonsten können sie eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung riskieren. (akz-o)
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Bereits zu Schulzeiten entdeckte Yves Brummel seine Leidenschaft für Journalismus, die er während seiner knapp neunjährigen Tätigkeit als Freier Mitarbeiter in der Lokalsportredaktion des Westfalen-Blatts in Gütersloh vertiefen durfte. Nach Stationen unter anderem in den Medienabteilungen von Arminia Bielefeld und Dr. Kurt Wolff sowie in der Sportkommunikation der Arvato-Medienfabrik landete er nach Abschluss seines Masterstudiums im Bereich Journalismus und Medienkommunikation als Freier Redakteur bei Lippe aktuell. Zudem war der gebürtige Gütersloher zu dieser Zeit für den Postillon in Lage tätig. Seit 2023 ist er Freier Redakteur bei der LWZ und schreibt für das Westfalen-Blatt in Schloß Holte-Stukenbrock.