Cannabisanbau in der Wohnung: Das sagt das Mietrecht

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Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Kreis Lippe. Die Cannabislegalisierung stellt nicht nur die Polizei und Ordnungsbehörden vor neue Aufgaben. Gesundheitsämter und Drogenberatungen blicken ebenfalls großen Herausforderungen entgegen.

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Doch auch in den ganz normalen Lebensbereichen müssen sich die Menschen jetzt auf die neuen Gegebenheiten einstellen. Was ist zum Beispiel bei Cannabiskonsum am Arbeitsplatz oder dürfen Cannabispflanzen jetzt auf dem Balkon gezogen werden?

Konsum am Arbeitsplatz

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sagt dazu bisher, dass nach Paragraf 15, Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1 für Cannabis weiter gilt, dass Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Arbeitgeber müssten zukünftig deshalb gegebenenfalls entscheiden, ob für ihr Unternehmen eine Regelung erforderlich ist, die den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz untersagt.

Ob Schnelltests in Betrieben erlaubt und angewendet werden, zum Beispiel bei Berufsgruppen mit erhöhter Unfall- und Absturzgefahr, oder hoher Verletzungsgefahr oder bei Gefährdungspotential für Dritte, bleibt abzuwarten. Da für die Mehrheit der Unternehmen weder Schnelltests noch Blutentnahme bei ihren Beschäftigten infrage kommen, liegt der Fokus also zunächst auf der vom Gesetzgeber vorgesehenen Prävention.

„Es ist davon auszugehen, dass die teilweise Legalisierung eine drastische Erhöhung des Konsums nicht nur in der Gruppe ab 18 Jahren zur Folge haben wird, da das Einstiegsalter für diese Droge nachweislich deutlich früher ist“, meint die Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Kerstin Ahaus.

„Neben den gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen, wie etwa die Zunahme von psychischen Erkrankungen, Verkehrs- und Arbeitsunfällen, werden die daraus gegebenenfalls resultierenden volkswirtschaftlichen Kosten (Beiträge Krankenkassen, Ausfall von Produktions- und Arbeitsleistung und so weiter) ebenfalls bewältigt werden müssen“, ergänzt Ahaus.

Cannabisanbau in der Mietwohnung

Aber auch im Mietrecht kann es aufgrund der Legalisierung zukünftig zu Problemen kommen. Ist der Anbau oder die Pflege von Cannabispflanzen in einer Mietwohnung oder auf dem Balkon nicht ausdrücklich vertraglich verboten, sind Besitz, Konsum oder Anbau im Rahmen der bekannten Grenzen nicht dazu geeignet, gekündigt zu werden, so der Deutsche Mieterbund.

Zu Problemen kann es aber im Nachbarschaftsverhältnis kommen. So können sich belästigt fühlende Nachbarn, wie schon bei übermäßigen Geruchsbelästigungen durch Zigarettenrauch, gegebenenfalls eine Mietminderung geltend machen oder gar fristlos kündigen.

Deshalb ist damit zu rechnen, dass Vermieter verlangen können, durch Vertragsänderungen Konsum und Anbau von Cannabis zu verbieten, meint der Mieterbund. Zurzeit können Beschwerden der Nachbarn wegen Geruchsbelästigung durch die Legalisierung allerdings nicht zu drastischen Maßnahmen führen. Rechtlich und auch menschlich wird also ein Perspektivwechsel in Miethäusern nötig.

Für Cannabiskonsumenten und Anbauer bleiben jedoch die gesetzlichen Vorgaben bindend, so müssen Pflanzen auf Balkon und Terrassen vor Kindern und Jugendlichen gesichert werden. Dies gilt auch für den Bereich innerhalb der Wohnung.

Insgesamt lässt die Legalisierung, auch wenn mit vielen Auflagen versehen, noch eine Menge offen. Daher wird sich in allen betroffenen Lebensbereichen sicherlich noch viel in dieser Hinsicht tun.

Erste Verbote von Gastwirten für ihren Außenbereich, Volksfestveranstaltern und jetzt auch der Deutschen Bahn für ihre Bahnhöfe deuten darauf hin. Weitere Infos gibt’s unter www.infos-cannabis.de.