Horn-Bad Meinberg: Bauarbeiten am Fachmarktzentrum können weitergehen

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Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Horn-Bad Meinberg. Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2024, dass der Bebauungsplan zum Fachmarktzentrum an der Kampstraße ordnungsgemäß geheilt worden ist und hebt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 4. Mai 2023, weswegen die Bauarbeiten unterbrochen werden mussten, mit sofortiger Wirkung auf. Die Bauarbeiten sollen Anfang Juni wieder aufgenommen werden.

Im Mai 2023 hatte das Gericht der Klage einer Anwohnerin Recht gegeben und die aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung gewährt. Hintergrund hierfür war maßgeblich, dass das Oberverwaltungsgericht Zweifel an der Festsetzung zum Maß der Nutzung im zugrunde liegenden Bebauungsplan zum Fachmarktzentrum in einem summarischen Eilverfahren äußerte. Diesbezüglich hat die Stadt Horn-Bad Meinberg im Anschluss ein ergänzendes Verfahren zur Heilung des Bebauungsplans durchgeführt, welches nunmehr durch die Gerichtsentscheidung bestätigt worden ist.

So stellte das OVG nun fest, dass die ursprünglichen Mängel bei summarischer Betrachtung durch das Verfahren beseitig worden sind. Zudem bestätigt das Gericht in seinem Beschluss, dass das ergänzende Verfahren ordnungsgemäß vollzogen worden ist. Dies war von der Klägerin ebenfalls bemängelt worden. Die Aussetzung der Baugenehmigung ist damit aufgehoben. Weitere offene Punkte sind gegebenenfalls im Hauptverfahren zu klären.

Die Bauarbeiten sollen durch den Investor, die Firma halsdorfer + ingenieure projekt gmbh, in der ersten Juniwoche wieder aufgenommen werden. Eine entsprechende Baubeginnanzeige wurde beim Kreis Lippe gestellt. Vor Beginn der Bauarbeiten können die ausführenden Unternehmen bereits vorbereitende Arbeiten auf der Baustelle in der Kampstraße durchführen.