Den Anweisungen der Polizei ist bei der Kontrolle Folge zu leisten. So die Regel. Wer zu viel „getankt“ hat und damit am Steuer erwischt wird, muss genau so mit einer Strafe rechnen wie jemand, der gar keinen Führerschein besitzt. Symbolfoto: LWZ

Bad Salzuflen-Holzhausen. Jede zweite Kontrolle ein Treffer: Das bestätigte am Sonntagabend, 3. August, eine Kontrollstelle an der Hauptstraße. Schon das zweite kontrollierte Fahrzeug zeigte einen Fahrer aus Lage, der beim freiwilligen Atem-Alkohol-Test über 1 Promille ins Röhrchen pustete.


Eine Blutprobe wurde angeordnet und der Führerschein sichergestellt. Das weitere Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen wurde dem Beschuldigten bis zur Widererlangung einer gültigen Fahrerlaubnis untersagt.

Zuvor war der Polizei schon eine Fahrerin im Gröchteweg aufgefallen. Die Frau aus Bad Salzuflen saß ohne Fahrerlaubnis am Steuer und das offenbar schon zum zweiten Mal. Ihr wurde die Weiterfahrt sowie das allgemeine Führen von Kraftfahrzeugen bis zur Erlangung einer gültigen Fahrerlaubnis untersagt. Ein Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.