Windkraftanlagen liefern regenerative Energie. Aber man kann sie nicht in der Landschaft verstecken. Und so tobt eine Kontroverse, an welchen Stellen sie aufgestellt werden sollen. Die Fraktion „Aufbruch C“ will die alte 1000-Meter-Abstandregel reaktivieren. Symbolfoto: Adobe Stock

Lage. «Aufbruch C» reicht einen Antrag beim Bürgermeister ein, den Mindestabstand von neuen Windrädern zur Wohnbebauung auf 1000 Meter zu setzen. Diese Regel galt landesweit bis 2023, bevor sie aufgeweicht wurde. Das Beispiel in Leopoldshöhe hat den Lagensern Mut gemacht. 


«Dieser Antrag richtet sich ausdrücklich nicht generell gegen den Ausbau von Windenergieanlagen. Vielmehr berücksichtigt er die berechtigten Sorgen und Interessen der Bevölkerung beim Windkraftausbau und leistet somit einen Beitrag zur Akzeptanz der notwendigen Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele», schreibt «Aufbruch C» zur Begründung. Hintergrund: In Ohrsen ist der Streit um zwei geplante Windräder eskaliert, die nach Ansicht der Bürgerinitiative Windräder Ohrsen – NEIN DANKE zu nahe an der Wohnsiedlung errichtet werden sollten, unter Missachtung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes.

In ihrem Antrag stellt die Fraktion «Aufbruch C» die Entwicklung des Windenergieausbaus in NRW komprimiert dar:

Tatsächlich galt die sogenannte 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen zu Wohnbebauung in Nordrhein-Westfalen (NRW) bis 2023 in der landesrechtlichen Bauordnung bzw. im dazugehörigen Abstandsgesetz als pauschaler Mindestabstand für neue Windräder zu Wohnhäusern oder Siedlungen.