
Kreis Lippe. Bei der Vorstellung des Unfallberichtes 2025 hat Julia Breitenstein (Polizei-Direktion Verkehr) darauf hingewiesen, dass Unfallflucht sehr häufig im Verkehrsgeschehen vorkommt, und an die Bevölkerung appelliert, sich als Zeugen zu melden. Denn sonst erreicht die Aufklärungsquote kein abschreckendes Ausmaß und diese Straftat kann nicht ausreichend eingeschränkt werden. In dieser Woche ereigneten sich gleich zwei typische Fälle.
Bad Salzuflen. Zunächst der «Klassiker»: Am Montagnachmittag, 16. März, kam es gegen 16.15 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht im Bereich Werler Straße/Siemensstraße, zu der die Polizei Zeugen sucht. Ein 24-Jähriger aus Bad Salzuflen fuhr mit seinem Fahrrad auf der Werler Straße und beabsichtigte die abknickende Vorfahrtsstraße über Bahnschienen zu überqueren. Zeitgleich war ein unbekannter Autofahrer auf der Siemensstraße in Richtung Werler Straße unterwegs und übersah augenscheinlich den vorfahrtberechtigten Radfahrer im Kreuzungsbereich. Um einen Zusammenstoß mit dem Auto zu vermeiden, bremste der 24-Jährige stark ab und stürzte daraufhin auf der regennassen Straße zu Boden. Der Autofahrer hielt zunächst kurz an, entfernte sich dann jedoch unerlaubt vom Unfallort in Richtung „Am Zubringer“. Der Radfahrer erlitt leichte Verletzungen. Bei dem Auto soll es sich um einen dunklen Kombi gehandelt haben, der Fahrer sei männlich gewesen. Das Verkehrskommis- sariat bittet Zeugen, die Hinweise zum gesuchten Fahrer und Auto geben können, sich telefonisch unter (05231) 6090 zu melden.
Leopoldshöhe. Im Bereich des Kreisverkehrs Hauptstraße/Heeper Straße/Berliner Straße stieß am Mittwochnachmittag, 18. März, eine 13-jährige E-Scooter-Fahrerin mit einem fünfjährigen Jungen zusammen und flüchtete anschließend: vom Alter her hätte sie noch gar keinen E-Scooter fahren dürfen.
Der Fünfjährige überquerte auf dem Fußgängerüberweg gemeinsam mit seiner Mutter die Fahrbahn der Berliner Straße in Richtung Asemissen. Dort kam ihnen ein E-Scooter entgegen, auf dem sich zwei Mädchen befunden haben sollen. Die Fahrerin touchierte den Jungen aus Leopoldshöhe, wodurch dieser stürzte und leichte Verletzungen erlitt. Anfangs stoppte die E-Scooter-Fahrerin, um sich nach dem Zustand des Kindes zu erkundigen. Kurz darauf fuhr sie jedoch einfach weiter und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Eine aufmerksame Zeugin fotografierte das Kennzeichen des E-Scooters, so dass die Polizei die 13-jährige Unfallfahrerin aus Leopoldshöhe anschließend ermitteln und zu Hause aufsuchen konnte. Da das Fahren mit einem E-Scooter erst ab 14 Jahren erlaubt ist und auch das Mitfahren von weiteren Personen verboten, wurde ihr eine weitere Fahrt mit dem Fahrzeug ausdrücklich untersagt. Auch ihre Erziehungsberechtigten wurden darauf hingewiesen.
Polizistin Julia Breitenstein hatte in ihrem Vortrag betont, dass Eltern ihren Kindern keinen Gefallen tun, wenn sie ihnen einen E-Scooter schenken oder zur Verfügung stellen: Die Kids betrachten das Fahrzeug nämlich als Spielzeug und sind sich der Gefahren nicht in vollem Umfang bewusst, die mit der Teilnahme am Straßenverkehr verbunden sind. Sie fahren in der Regel mit hoher Risikobereitschaft.




