
Bonn/Münster/Bielefeld. Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Aschendorff‑Verlagsgruppe (Westfälische Medien Holding AG) mit Sitz in Münster durch die Rheinische Post Mediengruppe GmbH aus Düsseldorf genehmigt.
Die Entscheidung wurde am heutigen Donnerstag per Pressemitteilung bekannt gegeben. Aus Sicht der Wettbewerbsbehörde stehe dem Zusammenschluss nichts entgegen. Beide Unternehmen seien vor allem im lokalen Zeitungsgeschäft aktiv und darüber hinaus im Bereich des lokalen Rundfunks tätig.
Zum Portfolio der Aschendorff‑Verlagsgruppe zählen unter anderem die „Westfälischen Nachrichten“ und die „Münstersche Zeitung“ im Münsterland sowie das „Westfalen‑Blatt“ in Ostwestfalen‑Lippe.
Die Rheinische-Post-Mediengruppe verbreitet im Rheinland und am Niederrhein die Tageszeitung „Rheinische Post“. Zur Unternehmensgruppe gehören zudem weitere regionale Titel, darunter der „General‑Anzeiger“ aus Bonn, der „Trierische Volksfreund“, die „Saarbrücker Zeitung“ sowie der „Pfälzer Merkur“.
Keine Überschneidungen im Kerngeschäft
Nach Einschätzung des Bundeskartellamts bestehen keine wettbewerbsrechtlichen Risiken, da sich die jeweiligen Verbreitungsgebiete der beteiligten Verlagshäuser nicht überschneiden. Entsprechend würden die Unternehmen weder bei den Lesern noch auf den relevanten Anzeigenmärkten in direkte Konkurrenz treten.
„Das Vorhaben ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich, da sich die Verbreitungsgebiete der beteiligten Verlage nicht überschneiden. Die Unternehmen stehen daher weder auf den Leser- noch auf den relevanten Anzeigenmärkten in direktem Wettbewerb“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Bei Zusammenschlüssen von Zeitungsverlagen prüft das Bundeskartellamt regelmäßig die Auswirkungen auf die Leser- und Anzeigenmärkte. Maßgeblich ist dabei die Frage, ob Leser sowie Werbetreibende weiterhin über ausreichende Ausweichmöglichkeiten verfügen.
Aspekte der publizistischen Meinungsvielfalt fließen hingegen nicht in die kartellrechtliche Bewertung ein. Sie sind nach geltendem Recht kein Prüfmaßstab des Bundeskartellamts.
Mit der Freigabe ist der Weg für die Übernahme der Aschendorff‑Verlagsgruppe durch die Rheinische Post Mediengruppe nun kartellrechtlich geebnet.
Medienbranche im Wandel
Der Zusammenschluss reiht sich in einen anhaltenden Strukturwandel der Zeitungsbranche ein. Immer häufiger schließen sich kleinere oder regional verankerte Verlagshäuser größeren Mediengruppen an.



