Liebe Leserinnen und Leser,
der Deutsche Presserat hat im Zusammenhang mit dem in dieser Zeitung am 14. März 2026 veröffentlichten Artikel „Ihr Geld kann mehr“ eine Rüge ausgesprochen.
Der Presserat hat beanstandet, dass der Beitrag nach Ziffer 7 und Richtlinie 16.1 des Pressekodex sowie Paragraf 15 der Beschwerdeordnung als Werbung hätte gekennzeichnet werden müssen. Eine entsprechende Kennzeichnung erfolgte nicht.
Wir nehmen die Entscheidung des Presserats zur Kenntnis und bedauern den Verstoß. Künftig werden wir darauf achten, dass die Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbung eingehalten werden.
Ihre LWZ-Redaktion






