Lage. Die Stadt Lage hat mit sofortiger Wirkung eine interne Haushaltssperre verhängt. Hintergrund ist die weiterhin angespannte Finanzlage der Kommune.
Wie aus dem Finanzbericht zum Stichtag 30. Juni 2026 hervorgeht, bleibt die Haushaltsentwicklung trotz des beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere die Erträge liegen deutlich unter den im Haushalt 2026 veranschlagten Ansätzen.
Mit der von Kämmerer Uwe Aust angeordneten Haushaltssperre sollen zusätzliche Einsparungen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erreicht werden. Gleichzeitig hat die Verwaltung die Fachbereiche angewiesen, sämtliche Vorhaben und Projekte konsequent innerhalb der vorhandenen Budgetgrenzen umzusetzen.
Darüber hinaus gelten für neue Investitionsmaßnahmen die Vorgaben eines Haushaltsvermerks in der Haushaltssatzung 2026. Demnach müssen bestimmte Vorhaben vor ihrem Beginn die Zustimmung des Rates erhalten. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Beratung im jeweils zuständigen Fachausschuss.
Betroffen sind alle Baumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 200.000 Euro sowie Beschaffungen mit einem Anschaffungswert von über 50.000 Euro. Für diese Projekte ist eine gesonderte politische Entscheidung erforderlich, bevor sie umgesetzt werden können.
Bürgermeister Matthias Kalkreuter verweist insbesondere auf die rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen als Ursache für die verschärfte finanzielle Situation der Stadt. „Die finanzielle Situation unserer Stadt hat sich insbesondere aufgrund der rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen weiter verschärft. Umso wichtiger ist es, die im Haushaltssicherungskonzept vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den verfügbaren Haushaltsmitteln können wir die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Lage dauerhaft sichern“, betont der Bürgermeister.
Mit der Haushaltssperre verfolgt die Stadt das Ziel, die im Haushaltssicherungskonzept festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen konsequent umzusetzen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommune langfristig zu sichern.






