
Kreis Lippe/Kalletal. So etwas hat es in NRW bisher nur selten, vielleicht auch noch nie, gegeben: Der Kalletaler Bürgermeister Mario Hecker zieht den Paragraphen 54.1 der Gemeindeordnung und widerspricht der vorangegangenen Abstimmung über weitere Darlehen für das MVZ. Er unterstellt damit den Skeptikern, sich gegen das Wohl der Gemeinde ausgesprochen zu haben.
Vorausgegangen waren zwei Abstimmungen zu Anträgen, die insgesamt weitere 500.000 Euro für das MVZ vorsahen. Beide Abstimmungen gingen mit 15 zu 15 Stimmen aus, was bedeutet, dass die Anträge abgelehnt wurden.
Mit Blick in Richtung der CDU- und UKB-Fraktionen sagte der Bürgermeister, dass diese Abstimmung dem Wohl der Gemeinde schade und die Ratsmitglieder ihrem zu Beginn der Legislatur abgelegten Eid, im Wohle der Gemeinde zu handeln, nicht nachgekommen seien. Das Publikum im völlig überfüllten Gemeinschaftshaus in Talle applaudierte seiner Aussage mit Standing Ovations.
Er werde eine neue Ratssitzung in der kommenden Woche ansetzen, sagte der Bürgermeister, nicht ohne den Ratsmitgliedern erneut zu drohen: „Überlegen Sie gut, wie Sie abstimmen.“
Vorausgegangen war an diesem Abend einzig die Frage: „Wie geht es weiter mit dem MVZ?“ Auf der Tagesordnung standen die Vorlagen zur weiteren Finanzierung des MVZ sowie die Bürgeranregung von Udo Zippel, Betreiber des Bürgerbegehrens im Januar.
Der Bürgermeister gab noch einmal eine Übersicht über den Stand der Dinge und sagte, dass sich das MVZ im Aufwärtstrend befinde. Dieter Hartwig, SPD-Ratsherr und stellvertretender Bürgermeister, appellierte an die Ratsmitglieder und wies auf ihren Eid hin. Sie hätten sich verpflichtet, Schaden von der Gemeinde fernzuhalten, so Hartwig.
Auch Udo Zippel kam auf Antrag der Grünen noch zu Wort. Er sagte, die Geschichte des MVZ sei noch nicht zu Ende, und betonte den schlechten Versorgungsgrad des notleidenden Gebietes Kalletal. Er betonte auch, dass an einem möglichen Scheitern die Kritiker schuld seien, und wies auf mögliche Verluste hin.
Auf Antrag der UKB kam es zur geheimen Abstimmung mit dem Ergebnis, dass beide Anträge mit 15 Ja- zu 15 Nein-Stimmen ausgingen. Nach der Gemeindeordnung sind sie damit abgelehnt. Sichtlich angekratzt äußerte sich dann der Bürgermeister noch einmal, bevor er seinen Widerspruch nach Paragraph 54.1 bekanntgab.
Er habe die Ferien genutzt, um sich gut vorzubereiten und sich mit nichts anderem zu beschäftigen, sagte er. Auf seine umfangreiche Vorlage und die Beantwortung der Fragen der CDU habe er keine Rückfragen erhalten. Der Beschluss heute habe weitreichende Konsequenzen, so Mario Hecker.
Die erste Konsequenz müsste jetzt nach seiner eigenen Vorlage der Gang zum Insolvenzgericht sein. Denn wie er selber schrieb, sei dies die Konsequenz aus einer Ablehnung weiterer Mittel.
Über seinen Widerspruch, den er gut begründen muss, entscheidet jetzt die Kommunalaufsicht. Ob dazu die des Kreises ausreicht oder die Bezirksregierung entscheiden muss, wird man sehen. Das Gesetz besagt, dass das Wohl der Gemeinde gefährdet sein muss. Ob dies vorliegt, obwohl es ausreichend niedergelassene Ärzte gibt, bleibt abzuwarten.
Sicher ist, der Bürgermeister hat das eh schon dünne Tischtuch zwischen ihm als Chef der Verwaltung und dem Rat jetzt komplett zerschnitten. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit, zumindest in der kommenden Zeit, ist damit in Frage gestellt.
Seine Unterstellung ist insofern nicht richtig, als dass die CDU-Fraktion schon von Anfang an die Gründung des MVZ in Frage gestellt und immer wieder nach Zahlen und Auswertungen zur Finanzierung und des laufenden Geschäftes gefragt hatte, diese aber nie erhalten hatte.
Und was man nicht vergessen darf: Der Beschluss zum MVZ wurde damals mit nur einer Stimme Mehrheit und einem SPD-Mitglied gefasst, das gar nicht im Rat hätte sitzen dürfen.






