Cannabis-Legalisierung: Viele Fragen bleiben auch in Lippe offen

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Dipl. Pädagogin und Drogenberaterin Saskia van Oosterum (links) und Dr. Kerstin Ahaus (Leiterin des Kreisgesundheitsamtes) haben bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Kreishaus einen ersten Überblick über die Folgen der Cannabis-Freigabe gegeben. Foto: Reiner Toppmöller

Kreis Lippe. „5,8 Millionen Erwachsene, das sind 7,1 Prozent der Bevölkerung, haben im vergangenen Jahr Cannabis konsumiert, 2,4 Millionen (3,1 Prozent) allein in den vergangenen 30 Tagen“, resümierte Saskia van Oosterum von der Drogenberatungsstelle in Lippe in der vergangenen Kommunalen Gesundheitskonferenz im Kreishaus.

 „Bei den 18- bis 25-Jährigen haben 24,1 Prozent mindestens einmal, 8,6 Prozent in den vergangenen zwölf Monaten häufiger als zehnmal Cannabis konsumiert“, ergänzte die Diplom-Pädagogin.

Die Legalisierung seit dem 1. April wirft noch immer Fragen auf, nicht nur bei den Drogenberatern, sondern auch bei der Polizei. „Wer kümmert sich zukünftig um die Betroffenen, wenn Cannabis ab sofort keine illegale Droge mehr ist?“, fragt sich van Oosterum. Sie befürworte die Legalisierung, sei aber nicht glücklich damit.

Dr. Kerstin Ahaus, Chefin des Gesundheitsamtes, sieht gar eine große Gefahr, dass jetzt auch Minderjährige schneller an die Droge kämen. Sie fragt sich außerdem, wer zukünftig für die Cannabis-Vereine zuständig sei: „Werden es die Gesundheitsämter oder das Landwirtschaftsministerium sein? Denn schließlich kann so eine Pflanze bis zu sechs Meter hoch werden.“

Saskia van Oosterum fügt noch an, dass die erlaubten drei Pflanzen für den Privatverbrauch mehr als 50 Gramm pro Monat sind und fragt sich zudem, wer Kinder und Jugendliche zukünftig davor schützt, jetzt schneller an den Stoff zu kommen, der unter Umständen nun auch zu Hause wachsen kann.

Beide Frauen sehen große Probleme bei der Kontrolle, nicht nur der noch zu gründenden Vereine, sondern auch des Konsums etwa in den Fußgängerzonen nach den gesetzlichen Speerzeiten zwischen 7 und 20 Uhr.

Die Kreispolizeibehörde hält sich auf Anfrage der LIPPISCHEN WOCHENZEITUNG bedeckt und verweist bei fast allen Fragen zum Thema auf das Innenministerium in Düsseldorf. Auch dort scheint man überfordert, da es noch keine klaren Anweisungen gibt.

„Das Gesetz ist so, wie es jetzt ist, ein ‚Learning by doing‘. Es gibt nicht nur die Fragen nach den Regelungen für das Führen von Kraftfahrzeugen. Es stellen sich auch Fragen im Bereich des Arbeitsschutzes und des Mietrechts“, so van Oosterum.

Beim Autofahren ist zurzeit eine Grenze von 3,5 Nanogramm im Gespräch, was von der Polizei NRW und dem TÜV scharf abgelehnt wird. „Fest steht aber, wer Cannabis regelmäßig konsumiert, kann nicht Auto fahren“, sagt die Drogenexpertin.

Der Gesetzgeber sieht laut Auskunft der beiden Fachfrauen derzeit im Zusammenhang mit der Freigabe der Droge, außer einer massiven Aufklärung und Präventionsarbeit, aber weiter nichts vor.

Am Lernort Schule müssen Lehrerkonferenzen über Cannabis-Regulierung aufgeklärt werden und die Beratungskonzepte an Schulen angepasst und erweitert werden. Deutschland ist mit der Freigabe nun das Land mit dem liberalsten Umgang mit Cannabis.