Polizeischüsse in Bad Salzuflen: Ermittlungen gegen Beamten eingestellt

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Symbolbild. Foto: Adobe Stock

Detmold/Bad Salzuflen. In dem Fall der Polizeischüsse auf einen flüchtenden Autofahrer in Bad Salzuflen am 3. Juni 2023 wurde das Ermittlungsverfahren gegen die letzten beiden Polizeibeamten (nach Paragraf 170, Absatz 2 StPO) mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Nach Abschluss der Ermittlungen gehe die Staatsanwaltschaft Detmold davon aus, dass die von den Polizeibeamten auf den flüchtenden Autofahrer abgegebenen Schüsse aufgrund einer bestehenden Notwehrlage gerechtfertigt gewesen seien, teilt die Staatsanwaltschaft Detmold mit.

Die Polizeibeamten hätten sich aufgrund der – gemessen an den engen räumlichen Verhältnissen am Tatort – hohen Geschwindigkeit des auf sie zufahrenden Fahrzeugs einem unmittelbaren Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben ausgesetzt gesehen.

Dies habe den gezielten Einsatz der Dienstwaffe gegen den Autofahrer gerechtfertigt, um den unmittelbar bevorstehenden Angriff zu beenden.